Inkassotätigkeit der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Die Firmen Marketing Online Deutschland SLU betreibt im Internet unter www.firmen-marketing-online.de ein Branchenverzeichnis. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, meldet sich das Unternehmen telefonisch an Gewerbetreibende und Freiberufler. Unter Vortäuschung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses sollen die Betroffenen dazu bewegt werden, einer Gesprächsaufzeichnung zuzustimmen. Wer dem nachgibt, hat damit unabsichtlich eine kostenpflichtige Firmenwerbung auf www.firmen-marketing-online.de beauftragt. Weigert sich ein Betroffener im Nachhinein die Rechnung zu bezahlen, kann er es mit der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH (kurz: Spiegel Inkasso) zu tun bekommen. Das Inkassobüro wird nämlich von der Firmen Marketing Online Deutschland SLU mit dem Forderungseinzug beauftragt.
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der Spiegel Inkasso wegen einer ungewollt beauftragten Firmenwerbung im Branchenverzeichnis www.firmen-marketing-online.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00