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Vertragsrecht | 12.10.2017

Unklare Vertragslaufzeit

www.clever-gefunden.com: deal UP geht mit „clever gefunden“ auf Kundenfang

Vertrag kommt durch Zustimmung einer telefonischen Gesprächs­aufzeichnung zustande

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Firma deal UP betreibt im Internet unter dem Slogan „clever gefunden“ ein Branchen­verzeichnis.

Dieses ist zu finden unter www.clever-gefunden.com. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, meldet sich das Unternehmen telefonisch bei Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern.

Als Firmensitz gibt die deal UP folgende Adresse an:

deal UP

Gewerbepark 11

49143 Bissendorf

Geschäfts­führer des Unternehmens ist ein Herr Alexander Peters. Diese Person ist kein Unbekannter in der Branche. So trat bzw. tritt er als Geschäfts­führer der digitalen vertriebs- und verlags­gesellschaft mbH und deren Nachfolge­unternehmen Peters Online Verlag GmbH, die mit dem Branchen­verzeichnis „abvz“ auf Kundenfang gehen, auf.

Rechnung wegen Firmen-Werbe-Eintrags

Hat ein Gewerbe­treibender oder Frei­berufler am Telefon einer Gesprächs­aufzeichnung zugestimmt, steckt er in der Kostenfalle. Die deal UP geht nämlich von einem Vertrags­schluss aus und versendet unter der Über­schrift „clever gefunden“ eine Rechnung über einen Firmen-Werbe-Eintrag auf der Seite www.clever-gefunden.com. Abgerechnet wird eine Gesamt­vertrags­laufzeit von drei Jahren. Seltsam darin ist, dass nach den AGB der deal UP der Vertrag eigentlich nach dem zweiten Vertrags­jahr kündbar ist. Noch seltsamer ist es, dass laut den AGB der Vertrag eine Mindest­vertrags­lauf­zeit von nur zwölf Monaten hat. Wieso aber ist der Vertrag erst nach zwei Jahren kündbar und warum werden mit der Rechnung gleich alle drei Jahre abgerechnet? Dies zeigt, wie unseriös das Geschäfts­gebaren der Firma ist.

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