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Vertragsrecht | 01.04.2020

Branchenbuchabzocke

www.clever-gefunden.com: Vorsicht vor der deal UP

Telefonischer Vertrags­schluss per Gesprächs­aufzeichnung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Kundenfang der deal UP für Verzeichnis “clever gefunden”

Vertragsschluss über einen Firmen-Werbe-Eintrag

Die Firma deal UP ist weiterhin aktiv und versucht mittels telefonischer Kaltakquise unter Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf Kundenfang zu gehen. Dabei zielt die deal UP auf einen Vertragsschluss über einen Firmen-Werbe-Eintrag für das Branchenverzeichnis “clever gefunden”. Im Rahmen des Telefonats sollen die Betroffenen einer Bandaufzeichnung zustimmen. Dies sollte auf keinen Fall geschehen, da andernfalls der deal UP ein Nachweis zum Vertragsschluss zur Verfügung steht und eine Rechnung für den Brancheneintrag auf “clever gefunden” gestellt wird.

Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der deal UP in Sachen “clever gefunden” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag über die deal UP.

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