Anwaltsschreiben in Sachen „clever gefunden“
Die Firma deal UP hat für hartnäckige Zahlungsverweigerer die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider mit der Inkassotätigkeit beauftragt. Dadurch wird versucht, die zahlungsunwilligen Kunden zur Begleichung der offenen Forderung zu bewegen. Wer sich also weigert, für einen Firmen-Werbe-Eintrag in dem Branchenverzeichnis „clever gefunden“ der deal UP zu zahlen, kann Post vom Rechtsanwalt Schneider erhalten. Dieser droht auch gleich mit gerichtlichen Maßnahmen, sollte nicht fristgerecht der offene Betrag bezahlt werden.
Kämpfen Sie für Ihr Recht mit anwaltlicher Hilfe
Wer Schreiben des Herrn Rechtsanwalts Dr. Harald Schneider im Auftrag der Firma deal UP erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider und zur deal UP.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00