[24.02.2015] 



Eine Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren privatschriftlichen Testaments kann nicht dadurch bewiesen werden, dass es Zeugen gibt, die bestätigen, dass der Erblasser mehrfach und bis zu seinem Tod hin auf Familienfeiern und ähnlichen Anlässen erklärt hat, dass er ein handschriftliches Testament mit einem ganz bestimmten Inhalt aufgesetzt habe und bei sich zu Hause aufbewahre.