[01.04.2021] Der Druck auf das bestehende deutsche Abstammungsrecht steigt. Dieses sieht vor, dass die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter die Rechte und Pflichten des zweiten Elternteils nicht von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes, sondern nur über eine Adoption erlangen kann. Dies hält das Oberlandesgericht Celle für verfassungswidrig (OLG Celle, Beschluss vom 24. März 2021 – 21 UF 146/20).