[01.12.2015] 



In der Vergangenheit ist es rund um die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma ESO relativ ruhig geworden. Seit kurzem liegt jedoch ein Urteil des Amtsgerichts Meißen der interessierten Öffentlichkeit vor, welches einige Bewegung in die Frage bringen kann, ob dieses Messgerät noch geeignet dafür ist, Geschwindigkeitsüberschreitungen gerichtsfest zu beweisen.