[25.11.2016] 



Zum Beginn der Weihnachtszeit können wir unseren Mandanten, aber vielleicht auch vielen Menschen bundesweit, ein Geschenk der besonderen Art machen: Die Targobank hat wenige Tage vorm Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof die Revision gegen eine Verurteilung auf Rückzahlung von „Bearbeitungsgebühren“ zurückgenommen. Für unsere Mandanten bedeutet dies einen Geldsegen von rund 2.000,00 Euro und für viele andere Kunden die Hoffnung auf eine Rückzahlung.