[08.03.2018] 



Beleidigende Worte über eine Richterin, die sich nicht direkt in einem Schriftsatz widerfinden, sondern lediglich auf einer Terminnotiz niedergeschrieben werden und versehentlich in das Schreiben gelangen, führen nicht zu einer Verurteilung wegen Beleidigung. Erforderlich für eine Verurteilung wegen Beleidigung ist stets das Bestehen eines Beleidigungsvorsatzes.