[02.09.2019] Ausbildung, duales Studium, Fortbildung und Weiterbildung im Beruf – das alles kostet viel Geld. Wenn der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt oder sie übernimmt, hat er ein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer nach Ende der Fortbildung weiter in der Firma bleibt, und nicht mit den vom Betrieb bezahlten Zusatzqualifikationen weiterzieht. Deshalb soll der Arbeitnehmer zuvor eine Rückzahlungsvereinbarung abschließen. Dies ist unter gewissen Voraussetzungen auch zulässig.