[19.07.2023] 



„Es ist eine Festbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen vereinbart.“ So lautete der entscheidende Satz im Arbeitsvertrag eines Kochs, der seinen Arbeitgeber auf Nachzahlung von fast 7.700 Euro an Lohn verklagte. Er wollte für Vollzeit-Arbeit bezahlt werden, obwohl er auf Abruf und weniger als Vollzeit gearbeitet hatte. Das Bundesarbeitsgericht konnte er davon nicht überzeugen.