[04.03.2020] Nicht jeder, der arbeitsunfähig ist, ist auch berufsunfähig. Wer die Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen möchte, hat dem Versicherer zunächst seine Berufsunfähigkeit darzulegen und nachzuweisen. Sie erfahren im Folgenden, wo die Unterschiede bei Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit liegen. Vermeiden Sie so, dass Sie über Fallstricke stolpern.