[06.07.2020] Wer mit dem Lebenspartner eine Immobilie finanziert, sieht sich im Falle des Scheiterns der Lebensgemeinschaft oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass bei der Übernahme des Miteigentumsanteils oder Veräußerung der Immobilie, die Bank auf Ablösung des Darlehensvertrages und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht. Dabei muss nicht in jedem Fall das Darlehen abgelöst und eine teure Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, wenn der Bank stattdessen ein Ersatzdarlehensnehmer (Schuldnerwechsel) angeboten werden kann.