[01.10.2020] In der Europäischen Union herrscht Dienstleistungsfreiheit. Eine praktische Folge: Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, etwa Baubetriebe aus Polen, Bulgarien oder Rumänien, können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vorübergehend Dienstleistungen erbringen, auch im Baugewerbe, ohne eine deutsche Niederlassung zu gründen und dafür Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland entsenden, die bei ihnen angestellt sind.