Die Net Partner GmbH trat ursprünglich als Betreiberin eines Branchenverzeichnisses namens “Deutsches Branchenportal” auf. Nunmehr ist das Verzeichnis in “Deutsches Firmenverzeichnis” umbenannt worden. Zu finden ist es unter www.deutschesfirmenverzeichnis.com.
Rechnung wegen Premiumeintrags
Haben Gewerbetreibende oder Freiberufler in dieser Sache eine Rechnung von der Net Partner GmbH erhalten, werden sie wohl einen Telefonanruf von einem Mitarbeiter der Firma erhalten haben und dabei in eine Abo-Falle getappt sein. Nun mehr sollen die Betroffenen für einen Premiumeintrag in dem Verzeichnis zahlen.
Wir kämpfen für Ihr Recht
Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der Net Partner GmbH wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Firmeneintrags im Branchenportal “Deutsches Firmenverzeichnis” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie mehr dazu in unseren Hauptbeitrag: Net Partner GmbH und das Deutsche Branchenportal/Firmenverzeichnis
Anwalt hilft
Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.