Um an Anzeigenkunden für die Werbebroschüre zu gelangen, verschickt die Druckstudio Streit s.àr.l. nach in der Regel telefonischer Kontaktaufnahme ein Formular. Dieses enthält eine abgedruckte Werbeanzeige, die überprüft werden soll. Das perfide an der Sache ist, dass diese Anzeige aus einem bereits mit einem anderen Unternehmen bestehenden Anzeigenvertrag herauskopiert wird. Es soll unserer Ansicht nach der Eindruck vermittelt werden, dass zur Druckstudio Streit s.àr.l. bereits ein Vertragsverhältnis besteht.
Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:
Druckstudio Streit s.àr.l.
7, Grand Rue
6630 Wasserbillig, Luxemburg
Geschäftsführer des Unternehmens ist ein Herr S. Streit.
Werbewirksamkeit der Werbebroschüren muss angezweifelt werden
Die Werbewirksamkeit der von der Druckstudio Streit s.àr.l. vertriebenen Werbebroschüre dürfte äußerst gering sein. Denn lediglich 250 Stück der Bürgerinformation sollen pro Auflage innerhalb eines Umkreises von 25 km um das vereinbarte Verteilungsgebiet verteilt werden. Die Werbewirksamkeit der Broschüre ist daher mehr als zweifelhaft. Die Unseriosität der Druckstudio Streit s.àr.l. lässt sich auch gut daran erkennen, dass der Kunde zwar ein laminiertes und farbliches Probeexemplar anfordern kann, das eigentliche Produkt aber grundsätzlich unlaminiert und in schwarz-weiß gehalten ist. Erst nach Aufpreis wird der Notrufinfoflyer laminiert und farbig.
Zahlungsaufforderung der FHG Inkasso GmbH
Weigert sich ein Betroffener hartnäckig die Rechnung der Druckstudio Streit s.àr.l. zu bezahlen, kann er früher oder später eine Zahlungsaufforderung der FHG Inkasso GmbH erhalten. Das Inkassobüro aus Duchroth wird von der Druckstudio Streit s.àr.l. mit dem Forderungseinzug beauftragt. Neben der eigentlich offenen Forderung werden von der FHG Inkasso GmbH noch diverse Gebühren und Pauschalen verlangt.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zu der Firma: Forderungseintreibung durch FHG Inkasso GmbH
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