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Vertragsrecht | 06.08.2020

Branchen­buch­abzocke

„Notruf­infoflyer“: Bürger­information der Druckstudio Streit s.àr.l.

Werbe­wirksamkeit der Broschüre ist jedoch mehr als zweifelhaft

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Druckstudio Streit s.àr.l. tritt als Betreiberin einer Bürger­information namens „Notruf­infoflyer“ auf.

Um an Anzeigen­kunden für die Werbe­broschüre zu gelangen, verschickt die Druckstudio Streit s.àr.l. nach in der Regel telefonischer Kontakt­aufnahme ein Formular. Dieses enthält eine abgedruckte Werbe­anzeige, die überprüft werden soll. Das perfide an der Sache ist, dass diese Anzeige aus einem bereits mit einem anderen Unternehmen bestehenden Anzeigen­vertrag heraus­kopiert wird. Es soll unserer Ansicht nach der Eindruck vermittelt werden, dass zur Druckstudio Streit s.àr.l. bereits ein Vertrags­verhältnis besteht.

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

Druckstudio Streit s.àr.l.

7, Grand Rue

6630 Wasserbillig, Luxemburg

Geschäfts­führer des Unternehmens ist ein Herr S. Streit.

Werbewirksamkeit der Werbebroschüren muss angezweifelt werden

Die Werbe­wirksamkeit der von der Druckstudio Streit s.àr.l. vertriebenen Werbe­broschüre dürfte äußerst gering sein. Denn lediglich 250 Stück der Bürger­information sollen pro Auflage innerhalb eines Umkreises von 25 km um das vereinbarte Verteilungs­gebiet verteilt werden. Die Werbe­wirksamkeit der Broschüre ist daher mehr als zweifelhaft. Die Unseriosität der Druckstudio Streit s.àr.l. lässt sich auch gut daran erkennen, dass der Kunde zwar ein laminiertes und farbliches Probe­exemplar anfordern kann, das eigentliche Produkt aber grund­sätzlich unlaminiert und in schwarz-weiß gehalten ist. Erst nach Aufpreis wird der Notruf­infoflyer laminiert und farbig.

Zahlungsaufforderung der FHG Inkasso GmbH

Weigert sich ein Betroffener hartnäckig die Rechnung der Druckstudio Streit s.àr.l. zu bezahlen, kann er früher oder später eine Zahlungs­aufforderung der FHG Inkasso GmbH erhalten. Das Inkasso­büro aus Duchroth wird von der Druckstudio Streit s.àr.l. mit dem Forderungs­einzug beauftragt. Neben der eigentlich offenen Forderung werden von der FHG Inkasso GmbH noch diverse Gebühren und Pauschalen verlangt.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zu der Firma: Forderungseintreibung durch FHG Inkasso GmbH

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