Telekom für wesentlichen Fehler des Börsenprospektes verantwortlich
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 30.11.2016 einen erneuten Musterentscheid veröffentlicht. Der Musterentscheid betrifft, den sogenannten 3. Börsengang der Deutschen Telekom im Jahre 2000. Es wurde nun festgestellt, dass die Deutsche Telekom auch für die wesentlichen Fehler des Börsenprospektes verantwortlich ist. Damit steht nun fest, dass die Deutsche Telekom schuldhaft Fehler im Börsenprospekt veranlasst hat.
Telekom soll Kläger mit einem großzügigen Vergleichsangebot befriedigen
Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, die über 1.600 Kläger in diesem Verfahren vertritt, fordert die Deutsche Telekom nun auf, mit einem anständigen Vergleich dieses Verfahren endgültig zu beenden. Es stünde der Deutschen Telekom gut an, sich nun großzügig zu zeigen und die geschädigten Kläger mit einem großzügigen Vergleichsangebot zu befriedigen. Alleine der Umstand, dass zwischen der ersten Telekomklage und der heutigen Entscheidung über 15 Jahre liegen, zeigt die dringende Notwendigkeit dieses Verfahren nun zu beenden, damit die Kläger nach diesen eindeutigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Oberlandesgerichtes nun nicht weiter auf ihr Geld warten müssen, sagt Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt.
Musterkläger zwischenzeitlich verstorben
Der Musterkläger, aber auch eine Reihe von Klägern, die Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt vertritt, sind zwischenzeitlich verstorben. Die Telekom, die durch die beiden Börsengänge erhebliche Mittel eingesammelt habe, sollte sich nun großzügig zeigen, um diesen Makel endlich von ihrer, sonst weißen Weste zu bekommen.