Der Basisdatenschutz beinhaltet laut der Datenschutzauskunft-Zentrale Informationsmaterial, Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben des DSGVO. Zudem will das Unternehmen unter anderem bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen helfen.
Der Firmensitz der Datenschutzauskunft-Zentrale findet sich unter folgender Adresse:
DAZ - Datenschutzauskunft-Zentrale
Lehnitzstraße 11
16515 Oranienburg
Datenschutzauskunft-Zentrale suggeriert Eilbedürftigkeit
Unter dem Betreff „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ verschickt die Datenschutzauskunft-Zentrale ein Anschreiben sowie ein Formular an Gewerbetreibende und Freiberufler. Durch diese wird der Angeschriebene zur Ergänzung bzw. zum Ausfüllen des Formulars angehalten. Die Gestaltung und Formulierung sowohl des Anschreibens als auch des Formulars ist dabei darauf gerichtet, eine Eilbedürftigkeit zu suggerieren. So ist das Anschreiben mit „Eilige FAX-Mitteilung“ überschrieben. Zudem wird eine Frist zur Rückantwort gesetzt.
Die Falle lauert im Kleingedruckten
Darüber hinaus erzeugt das Anschreiben und das Formular den Anschein, dass eine Pflicht zur Ergänzung besteht, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Erst aus dem Kleingedruckten Fließtext ergibt sich, dass mit Rückantwort die Angeschriebenen einen Vertrag über den Basisdatenschutz eingehen. Kostenpunkt: 498 Euro pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.
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