Eine in einer gleichgeschlechtlichen Ehe verheiratete Frau hatte im Februar 2020 ein Kind zur Welt gebracht. Ihre Ehepartnerin wollte ebenfalls in der Geburtsurkunde der Tochter als Mutter eingetragen werden. zu diesem Zweck hatte sie bereits vor der Geburt die Mit-Mutterschaft anerkannt.
Das Vorhaben scheiterte, da der eingeschlagene Weg bisher im deutschen Abstammungsrecht nicht vorgesehen ist. Lesbische Paare werden vielmehr auf die Möglichkeit der Adoption verwiesen.
Benachteiligung lesbische Paare
Die Rechtsanwälte des Ehepaars vertreten die Auffassung, dass die geltende Rechtslage grundlegende verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe. Schließlich hätten Kinder, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren würden, von Geburt an zwei Eltern, da der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater gilt, selbst wenn er es biologisch gar nicht sei.
Ferner weisen die Anwälte darauf hin, dass im Rahmen eines Adoptionsverfahrens die Ehepartnerin der Mutter wie eine fremde Person vom Jugendamt auf erzieherische, finanzielle und gesundheitliche Eignung überprüft wird.
Hinter dem gerichtlichen Verfahren steht die Initiative „Nodoption“, der weitere lesbische Ehepaare mit Kindern angehören. Im Rahmen einer strategischen Prozessführung soll eine gerichtliche Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden, wenn nötig auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Endlich Gleichberechtigung?
Mit dem gerichtlichen Vorgehen wollen die betroffenen Familien und ihre Rechtsanwälte auch Druck auf den Gesetzgeber ausüben. Und tatsächlich steht ein neues Abstammungsrecht im Raum, das die Mit-Mutterschaft ausdrücklich regelt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Gesetzesentwurf angekündigt, nach dem bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein kann, ohne dass hierfür ein Adoptionsverfahren durchgeführt werden muss.
Ob und in welcher Form das im Raum stehende Gesetz tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt darf aber erwartet werden, dass sowohl die Gesetzeslage, als auch die Rechtsprechung parallel zu den gesellschaftlichen Entwicklungen bei Fragen der Abstammung immer liberaler werden. Selbst das in Deutschland noch bestehende Verbot der Leihmutterschaft könnte womöglich perspektivisch gelockert oder ganz aufgehoben werden.