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Vertragsrecht | 19.06.2012

Branchenbuchabzocke

Zentrales Ärzteverzeichnis ködert mit Grundeintrag für www.zentrales-aerzteverzeichnis.de

Werbung mit dem Äskulapstab: ÖGR Verlag täuscht Seriosität vor

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Zentrales Ärzteverzeichnis: Dieses Branchenbuch sucht seine Kunden ausschließlich unter Ärzten. Luca Melenk verschickt unter dem Namen ÖGR Verwaltung mit Sitz in der Löwenberger Str. 4, 10315 Berlin, Vertragsformulare an niedergelassene Ärzte in der Bundesrepublik. Die Stärke des Formulars liegt in seiner auf den ersten Blick durchaus seriösen Gestaltung. Das Zentrale Ärzteverzeichnis ist aber nichts anderes als ein weiterer dubioser Branchenbuchanbieter (Liste dubioser Branchenbücher auf unserer Kanzleiwebseite). Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät zu Vorsicht.

Neben der großen Überschrift „Zentrales Ärzteverzeichnis“ sowie der Nennung des Bundeslandes des jeweils angeschriebenen Arztes ist ein stilisierter Äskulapstab abgebildet. Unter einem Barcode ist eine Faxnummer angegeben, an die das Formular zurückgesendet werden soll. Selbstverständlich wird erwähnt, dass es sich um ein „kostenloses Servicefax“ handelt.

Auge des Betrachters wird auf angebliche Bitte um Korrektur der Praxisdaten gelenkt

Im Zentrum des Formulars stehen die Praxisdaten des angeschriebenen Arztes - abgedruckt in einem großen umrandeten Kasten. Die Praxisdaten sind mit den fettgedruckten Worten überschrieben: „Bitte Praxisdaten überprüfen und ggf. ergänzen.“ Die Aufmerksamkeit des Betrachters wird also direkt auf die Bitte um Datenverifizierung gelenkt.

Vorteile einer Eintragung im Zentralen Ärzteverzeichnisses werden nicht erwähnt

Dass es sich in Wirklichkeit um nichts anderes als ein Vertragsangebot über die kostenpflichtige Eintragung auf der Internetseite www.zentrales-aerzteverzeichnis.de handelt, gerät dabei in den Hintergrund. Die Internetseite wird auch nur versteckt im Kleingedruckten genannt. Dass die Leistung, die mit dem Vertragsformular des Zentralen Ärzteverzeichnisses ja eigentlich beworben wird, nur am Rande und eher versteckt erwähnt wird, zeigt klar, dass nicht mit offenen Karten gespielt wird, sondern durch Täuschung Unterschriften erschlichen werden sollen.

Grundeintrag ist schon vorangekreuzt und kann richtig teuer werden: 62,- Euro pro Monat

Das Formular enthält an mehreren Stellen den fettgedruckten Hinweis „Ihr Grundeintrag“. Es gibt auch eine Ankreuzoption für den Grundeintrag. Diese ist jedoch regelmäßig bereits maschinell angekreuzt. Durch einen Sternchenverweis ergibt sich, dass der Grundeintrag ein neues Vertragsverhältnis auslösen soll und richtig teuer ist: 62,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer sollen pro Monat fällig werden - bei einer Vertragsdauer von 2 Jahren! Über die gesamte Vertragslaufzeit kommen also Kosten von 1.488,- Euro netto zusammen.

Was Sie tun können

Wenn Sie sich durch das Zentrale Ärzteverzeichnis der ÖGR Verwaltung und die Internetseite www.zentrales-aerzteverzeichnis.de reingelegt fühlen, kämpfen Sie für Ihr Recht. Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Branchenbuches zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen „Zentrales Ärzteverzeichnis“).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

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