Unser Mandant ist bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund erheblicher psychischer Beeinträchtigungen. Zur Behandlung wurden sowohl eine medikamentöse Behandlung, als auch stationäre Klinikaufenthalte durchgeführt.
Antrag auf Berufsunfähigkeit wegen erheblicher psychischer Beeinträchtigungen
Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei dem Versicherer beantragt. Hierauf hatte der Versicherer unserem Mandanten die hierfür vorgesehenen Formulare zugesendet und zahlreiche Unterlagen bei ihm angefordert.
Gerade aufgrund der psychischen Erkrankung war es für unseren Mandanten besonders schwierig, die umfangreichen Formulare auszufüllen und die zahlreichen angeforderten Belege beizubringen und einzureichen. Entgegen aller bestehenden Schwierigkeiten hat unser Mandant dieses alles vorgenommen.
Versicherer wollte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen
Trotz mehrmonatiger Leistungsprüfung kam der Versicherer jedoch nicht zu dem Entschluss, die Leistungsverpflichtung anzuerkennen und die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Wir haben sodann für unseren Mandanten Klage bei dem zuständigen Landgericht eingereicht.
Hierbei haben wir zum Beweis des Umfangs der Berufstätigkeit unseres Mandanten vor der Erkrankung entsprechende Zeugen benannt und bezüglich des Bestehens und Umfangs der Erkrankung die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt.
Noch vor Beweisaufnahme wurde das Bestehen der Berufsunfähigkeit anerkannt
Die Württembergische Lebensversicherung AG hat es hierauf jedoch nicht mehr ankommen lassen und im gerichtlichen Verfahren das Bestehen der Berufsunfähigkeit anerkannt und ein schriftliches Leistungsanerkenntnis abgegeben. Eine Beweisaufnahme brauchte durch das zuständige Landgericht nicht mehr durchgeführt werden. Die Zahlung rückständiger Berufsunfähigkeitsrenten erfolgte hierauf umgehend.
Auch dieses Verfahren zeigt, dass es wichtig ist, die bestehenden Ansprüche hartnäckig weiterzuverfolgen und hierbei nicht nachzulassen.