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Insolvenzrecht | 05.09.2018

Insolvenz

Wirtschaftliche Schwierigkeiten: Für Anleger der JC Indian Sandalwood 5 besteht Risiko des Totalverlusts

Unternehmen begibt sich in australisches insolvenzrechtliches „Voluntary Administration“-Verfahren

Als „flüssiges Gold“ beschreibt der Emittent Jäderberg & Cie. indisches Sandelholz und bietet Anlegern Beteiligungen an indischen Sandelholz-Plantagen in Australien an. Anleger können sich in Form von nachrangigen partiarischen Darlehen z.B. am JC Indian Sandalwood 5 beteiligen. Mit dem Geld der Anleger erwirbt die Gesellschaft Anteile an verschiedenen indischen Sandelholz-Plantagen in Australien, die von der Quintis Ltd bewirtschaftet werden.

Die Partnerschaft mit Quintis erwies sich jedoch in diesem Jahr als problematisch. Das Unternehmen steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hat sich in die „Voluntary Administration“ begeben. „Dabei handelt es sich um ein besonderes australisches insolvenzrechtliches Verfahren, das nicht die Liquidation des Unternehmens bedeutet. Im Rahmen eines Restrukturierungsprozesses wird versucht, das Unternehmen wieder auf wirtschaftlich tragfähige Füße zu stellen“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Restrukturierungsmaßnahmen wurden im Juni beschlossen und beinhalten u.a., dass eine neu gegründete Gesellschaft das Geschäft von Quintis übernimmt. Dazu zählen auch die Verträge mit den Plantagenpartnern, zu denen auch die JC Indian Sandalwood 5 gehört. Im August 2018 soll dann die insolvenzrechtliche Verwaltung abgeschlossen sein.

Anlegern droht Totalverlust

„Sollte die Restrukturierung doch noch scheitern, droht allerdings die Insolvenz. Alleine die Entwicklung in den vergangenen Monaten zeigt, dass sich die Anleger auf eine riskante Investition eingelassen haben, die am Ende auch zum Totalverlust des investierten Geldes führen kann“, so Rechtsanwalt Seifert.

Anleger könnten in Insolvenzverfahren leer ausgehen

Jäderberg & Cie. spricht zwar von einem „attraktiven Chancen-Risiko-Profil“ für die Anleger. „Genauerer Betrachtung hält diese Sichtweise aber nicht stand“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn im Fall einer Insolvenz werden die Beteiligungsdarlehen nachrangig behandelt, d.h. zuerst werden die Forderungen der anderen Gläubiger bedient. „Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Anleger in einem Insolvenzverfahren leer ausgehen und ihr Geld verloren ist“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler mangels korrekter Risikoaufklärung

Sollte es zu Problemen bei den turnusmäßigen Auszahlungen kommen, können die Anleger rechtliche Schritte einleiten. Neben der ordentlichen Kündigung des Darlehens, die nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren möglich ist, können auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. „Die Anlageberater und -vermittler hätten die Anleger über ihr hohes Risiko, das schon allein durch die Nachrangigkeit ihrer Forderungen entsteht, aufklären müssen. Wurden die Anleger über ihre Risiken im Unklaren gelassen, kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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