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Erbrecht | 18.12.2017

Erbschein

Wie man einen Erbschein beantragt

Erbschein wird zur Legitimation im Rechts­verkehr mit Dritten benötigt

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Ein Erbschein weist den Ein­getragenen als rechtmäßigen Erben gegenüber Dritten aus und dient so dem Schutz des Rechts­verkehrs. Doch wofür genau bedarf es eines solchen und wie kommt man überhaupt zu einem Erbschein?

Wer nach dem Tode eines Menschen dessen Erbe geworden ist, ist für außens­tehende Dritte und Miterben nicht immer ohne Zweifel erkennbar. Für Dritte spielt es zumeist eine große Rolle, wer Erbe geworden ist. Banken, Grundstücks­käufer und andere Geschäfts­partner wollen schließlich wissen, wer ihr neuer Vertrags­partner geworden ist. Sie wollen sich zum Beispiel darauf verlassen, dass derjenige, der sich als Erbe bezeichnet, auch wirklich zur Vornahme von Geschäften berechtigt ist.

Der Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung

Der Bedachte kann sich dabei durch den Erbschein ausweisen. Er ist ein amtliches Zeugnis des Nachlass­gerichts und zeigt den Erben gegenüber Dritten auf – ist also ein Legitimations­papier. Notwendig ist der Erbschein zum Beispiel für die Grund­buch­berichtigung durch das Grund­buchamt. Hier muss der Erbschein vorgelegt werden. Teilweise wird auch die Vorlage eines notariellen Testaments als ausreichend erachtet. Ein rein handschriftliches Testament wird dagegen häufig nicht ausreichen.

Wo beantragt man einen Erbschein?

Der Erbschein ist beim Nachlass­gericht zu beantragen. Das Nachlass­gericht ist eine Abteilung des Amts­gerichts. Zuständig ist das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Zuständigkeit richtet sich also nicht nach dem Erben, sondern nach dem Verstorbenen. Hatte der Erblasser keinen Wohnsitz, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Tote seinen letzten Aufenthalt hatte. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen Deutschen, der im Ausland lebte und keinen innerdeutschen Wohnsitz besaß, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Informationen zu den einzelnen Nachlass­gerichten sind unter anderem auf den Internet­seiten der jeweiligen Amts­gerichte zu finden.

Notwendige Unterlagen für einen Erbscheins-Antrag

Um einen Erbschein zu erhalten müssen bei der Beantragung die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Schließlich muss dem Nachlass­gericht nachgewiesen werden, dass eine Erben­stellung tatsächlich vorliegt. Insbesondere sollten folgende Dokumente berücksichtigt werden: Personal­ausweis des Antrags­stellers, die Sterbe­urkunde des Erblassers, Personenstands­urkunden wie die Geburts­urkunde, das Familien­stammbuch etc. und vor allem etwaige letztwillige Verfügungen, also ein Testament, ein Ehegatten­testament oder Erb­verträge.

Sollten keine letztwilligen Verfügungen existieren, kann man nur aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe werden. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte des Verstorbenen, die Kinder oder andere Verwandte. Der Antrags­steller sollte eine solche Verbindung zum Verstorbenen durch Urkunden nachweisen können.

Konkrete Angaben müssen eidesstattlich versichert werden

Weiterhin müssen neben den notwendigen Unterlagen einige Angaben gemacht werden, auf die sich der Erbe schon im Vorhinein vorbereiten sollte, um diese möglichst schnell abhandeln zu können. So muss beispiels­weise der Zeitpunkt des Todes des Erblassers, der letzte gewöhnliche Aufenthalt und ob weitere Personen vorhanden sind, durch die der Antrags­steller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde, angegeben werden. Alle Angaben sind vom Antragsteller grund­sätzlich eides­stattliche zu versichern. Nur in Ausnahme­fällen wird das Nachlass­gericht hiervon absehen.

Wer will, kann für die Beantragung des Erbscheins auch auf ein Notariat zurück­greifen und die eides­stattliche Versicherung dort abgeben. Der Notar kümmert sich dann darum, dass das Gericht den Erbschein erteilt.

Eine Auflistung weiterer notwendiger Angaben sowie grundsätzliche Informationen zur Beantragung eines Erbscheins finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/erbschein-beantragen.html

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