Die Richter des Oberlandesgerichts legten sich auch in dem neuen Urteil gegen die Förde Sparkasse klar fest, dass die von der Sparkasse erteilte Widerrufsbelehrung dem Verbraucher sein Recht zum Widerruf nicht deutlich vor Augen führe.
Widerruf wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen
Gegenstand des aktuellen Verfahrens war ein Immobilienvertrag der Förde Sparkasse, der im Oktober 2008 abgeschlossen wurde. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretene Klägerin hatte ihr Widerrufsrecht für das Immobiliendarlehen unter Berufung auf die fehlerhaften Vertragsunterlagen im Januar 2016 ausgeübt. Nachdem die Sparkasse die Rückabwicklung des Vertrags zunächst abgelehnt hatte, erhob die Klägerin eine Klage auf Rückabwicklung und bekam nun letztinstanzlich Recht.
Widerruf ermöglicht vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags
Das von der Klägerin ausgeübte Widerrufsrecht führt rechtlich zu einer vollständigen Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Wirtschaftlich führt der Widerruf unter Berufung auf die fehlerhaften Vertragsunterlagen dazu, dass der Kunde aus einem Immobiliendarlehen früherer Jahre mit dementsprechend höherem Zinssatz aussteigen kann und seine Immobilie zu einem Sollzinssatz in Höhe des derzeitigen Marktzinsniveaus umschulden kann.
Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgefordert werden
Zum anderen führt ein erfolgreicher Widerruf wirtschaftlich zu dem Ergebnis, dass eine in der Vergangenheit für ein Immobiliendarlehen gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von dem jeweiligen Kreditinstitut zurückgefordert werden kann.
Schwerwiegende Fehler auch in Vertragsunterlagen von 2010 bis 2016
„Wir haben auch in Vertragsunterlagen von Immobiliardarlehen aus dem Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 schwerwiegende Fehler gefunden, die Verbrauchern eine Widerrufsmöglichkeit eröffnen“, erklärt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat. „Nach einer Gesetzesänderung können weiterhin selbst Immobiliendarlehen noch widerrufen werden, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, wenn der Kunde das Immobiliendarlehen über einen Darlehensvermittler abgeschlossen hat“, teilt Anwalt Peter Hahn weiter mit.
Nutzen Sie Ihre Chancen
„Verbraucher sollten ihre Chancen auf eine Rückabwicklung ihrer Immobiliendarlehen aktuell noch nutzen“, meint Hahn. „Da die Vertragsunterlagen der deutschen Sparkassen vom Sparkassenverlag erstellt wurden, sind alle deutschen Sparkassen betroffen“, verrät Anwalt Peter Hahn abschließend.
Hahn Rechtsanwälte vertritt Darlehensnehmer bundesweit
Hahn Rechtsanwälte bietet derzeit allen betroffenen Verbrauchern, die überlegen, ob sie ihren Immobiliendarlehensvertrag noch widerrufen und rückabwickeln wollen, eine kostenfreie Erstprüfung der Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit an. „In den Jahren 2017/18 haben wir in vergleichbaren Widerrufsfällen bundesweit bis jetzt allein 42 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten“, teilt Anwalt Peter Hahn mit. „So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet.“
Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.