Anspruch auf Rückabwicklung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Gelingt dem Darlehensnehmer der Widerruf unter Berufung auf eine Widerrufbelehrung, die gem. § 355 Abs. 2 BGB a.F. missverständlich und intransparent war, so hat er Anspruch auf Vertragsrückabwicklung.
Rückabwicklung ohne Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Im Ergebnis bedeutet dies für den Darlehensnehmer eine Entlassung aus dem Darlehen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank und ein Anspruch des Darlehensgebers gegenüber der Bank auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB, was bei mittelgroßen Darlehen aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 nochmals einen Betrag in Höhe von ca. 5.000 bis 15.000 Euro ausmacht.
MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann) vertritt bundesweit Darlehensnehmer in Widerrufsfällen gegenüber Banken.