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Versicherungsrecht | 16.03.2017

Lebens­versicherungen und Renten­versicherungen

Widerruf statt Kündigung: Widerrufs­joker bei Lebens­versicherungen und Renten­versicherungen

Verbraucher können einen erheblichen Mehrwert durch Widerruf erzielen

Auch bei Lebens­versicherungen und Renten­versicherungen können Verbraucher durch den Widerrufs­joker viele Tausend Euro sparen. Anstatt die Policen zu kündigen, können Verbraucher einen erheblichen Mehrwert durch Widerruf erzielen.

Fehlerhafte Widerspruchsinformation in den Versicherungen

Ähnlich wie die Banken in den Darlehens­verträgen, haben auch Versicherungen häufig schwerwiegende Fehler beim Abschluss von Lebens­versicherungen und Renten­versicherungen gemacht. Die Wider­spruchs­information in den Versicherungen ist oftmals fehlerhaft, sowohl inhaltlich als auch äußerlich.

Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit des Wider­spruchs – auch Jahre nach Abschluss der Versicherung, sogar nach der Auszahlung der Versicherungs­summe.

BGH hat Verbrauchern eine Art „ewiges Widerrufsrecht“ zugestanden

Der BGH hatte 2008 den Verbrauchern, die einer fehler­haften Wider­spruchs­information unterliegen, eine Art „ewiges Widerrufs­recht“ zugestanden. Hat der Verbraucher nicht alle Versicherungs­unterlagen (einschließlich der Verbraucher­informationen) von der Versicherung erhalten, ist auch das ein Grund für einen Widerruf.

Der Widerspruch hat für den Kunden Vorteile vor der Kündigung. Denn bei der Vertrags­kündigung, kann der Versicherte lediglich den aktuellen Rück­kaufs­wert der Versicherung von der Bank verlangen. Bei einem Widerspruch jedoch bekommt der Verbraucher die eingezahlten Beiträge verzinst wieder. Bei einem Widerspruch gilt der Vertrag als von Anfang an ungültig. Deshalb muss der Versicherungs­nehmer dann so gestellt werden, als wäre der Vertrag mit der Versicherung nie zustande gekommen.

Lebensversicherer versenden nachträgliche (und meist korrekte) Belehrungen

Der Kunde erlangt durch einen Widerspruch häufig wesentlich mehr Geld zurück, als durch eine Kündigung.

Um dem vielfachen Widerspruch der Verbraucher vorzubeugen, verschicken die Lebens­versicherer nun nach­trägliche (und meist korrekte) Belehrungen. Damit wollen Sie die vierzehn­tägige Wider­rufs­frist zum Laufen bringen und dem Widerspruch der Versicherten zuvorkommen.

Auch Nachbelehrungen können fehlerhaft sein

Haben Sie eine Nachbelehrung von der Versicherung bekommen, bleiben Ihnen oft nur zwei Wochen Zeit, den Widerruf einzureichen. Wenden Sie sich dann schnell­stmöglich an einen Anwalt und lassen Sie Ihre Chancen überprüfen, denn auch die Nach­belehrungen können fehlerhaft sein.

Decker & Böse Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung an

Ein Widerspruch lohnt nicht immer, aber sehr oft. Ob auch Ihre Lebens­versicherung oder Renten­versicherung durch Widerspruch optimiert werden kann, prüfen wir für Sie gerne schnell und bundesweit im Rahmen einer kosten­freien Erst­ein­schätzung.

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