Fehlerhafte Widerspruchsinformation in den Versicherungen
Ähnlich wie die Banken in den Darlehensverträgen, haben auch Versicherungen häufig schwerwiegende Fehler beim Abschluss von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gemacht. Die Widerspruchsinformation in den Versicherungen ist oftmals fehlerhaft, sowohl inhaltlich als auch äußerlich.
Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit des Widerspruchs – auch Jahre nach Abschluss der Versicherung, sogar nach der Auszahlung der Versicherungssumme.
BGH hat Verbrauchern eine Art „ewiges Widerrufsrecht“ zugestanden
Der BGH hatte 2008 den Verbrauchern, die einer fehlerhaften Widerspruchsinformation unterliegen, eine Art „ewiges Widerrufsrecht“ zugestanden. Hat der Verbraucher nicht alle Versicherungsunterlagen (einschließlich der Verbraucherinformationen) von der Versicherung erhalten, ist auch das ein Grund für einen Widerruf.
Der Widerspruch hat für den Kunden Vorteile vor der Kündigung. Denn bei der Vertragskündigung, kann der Versicherte lediglich den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung von der Bank verlangen. Bei einem Widerspruch jedoch bekommt der Verbraucher die eingezahlten Beiträge verzinst wieder. Bei einem Widerspruch gilt der Vertrag als von Anfang an ungültig. Deshalb muss der Versicherungsnehmer dann so gestellt werden, als wäre der Vertrag mit der Versicherung nie zustande gekommen.
Lebensversicherer versenden nachträgliche (und meist korrekte) Belehrungen
Der Kunde erlangt durch einen Widerspruch häufig wesentlich mehr Geld zurück, als durch eine Kündigung.
Um dem vielfachen Widerspruch der Verbraucher vorzubeugen, verschicken die Lebensversicherer nun nachträgliche (und meist korrekte) Belehrungen. Damit wollen Sie die vierzehntägige Widerrufsfrist zum Laufen bringen und dem Widerspruch der Versicherten zuvorkommen.
Auch Nachbelehrungen können fehlerhaft sein
Haben Sie eine Nachbelehrung von der Versicherung bekommen, bleiben Ihnen oft nur zwei Wochen Zeit, den Widerruf einzureichen. Wenden Sie sich dann schnellstmöglich an einen Anwalt und lassen Sie Ihre Chancen überprüfen, denn auch die Nachbelehrungen können fehlerhaft sein.
Decker & Böse Rechtsanwälte bieten kostenfreie Ersteinschätzung an
Ein Widerspruch lohnt nicht immer, aber sehr oft. Ob auch Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung durch Widerspruch optimiert werden kann, prüfen wir für Sie gerne schnell und bundesweit im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.