Ist ein Widerruf der Restschuldversicherung möglich?
Ja. Die Restschuldversicherung kann in der Regel bis zu 30 Tage nach Abschluss widerrufen werden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder eine Gruppenversicherung handelt.
Aber Vorsicht: Enthält der Vertrag mehrere Komponenten, z. B. Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, kann die Widerrufsfrist variieren. Diese beträgt beispielsweise beim Todesfallschutz 30 Tage, bei anderen Komponenten aber nur 14 Tage. Wird die Restschuldversicherung als Paket, also inkl. Todesfallschutz, abgeschlossen, greift jedoch häufig die längere Widerrufsfrist.
Beginn der Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist für die Ratenschutzversicherung beginnt tatsächlich nicht mit Abschluss des Kredits, sondern erst nach einer erneuten Belehrung über das Widerrufsrecht bei der Ratenschutzversicherung. 2018 ist die europäische Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) und die Änderung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten. Seitdem müssen die Banken ihre Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren und ihnen ein Produktinformationsblatt (gemäß § 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) zur Versicherung aushändigen. Erst dann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.
Widerruf über Kreditvertrag
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Versicherung indirekt, nämlich über den Kredit zu widerrufen. Nach wie vor sind nämlich die Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen vieler Banken fehlerhaft oder unvollständig. Wurde der Kreditnehmer aber nicht angemessen oder vollständig über sein Widerrufsrecht informiert, z. B. aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben in den Widerrufsbelehrungen, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. Das heißt, der Kreditvertrag – samt Ratenschutzversicherung – kann auch Jahre später noch widerrufen werden.
Rückabwicklung der Versicherung
Nach dem Widerruf der Restschuldversicherung werden die bereits gezahlten Prämien zurückerstattet. In welcher Höhe und Form, das variiert von Vertrag zu Vertrag. Manche Banken überweisen die gezahlten Prämien in voller Höhe, andere verrechnen die Versicherungskosten mit dem Kredit (soweit dieser bestehen bleibt), sodass sich die Ratenhöhe reduziert oder aber die Laufzeit verkürzt.
Wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Ihre Restschuldversicherung bzw. Ihren Kredit widerrufen können, lassen Sie den Kreditvertrag samt Versicherungspolice einfach in unserer Kanzlei prüfen. Wir untersuchen die Widerrufsbelehrung auf mögliche Fehler und helfen Ihnen, Ihr Widerrufsrecht durchzusetzen. Lassen Sie sich dazu in einem kostenlosen Erstgespräch von uns beraten.