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Kaufrecht und Vertragsrecht | 17.01.2019

Fahrverbote

Widerruf der Auto­finanzierung als Ausweg aus der Dieselkrise

In vielen deutschen Städten droht 2019 der Ausschluss von Diesel­fahrzeugen

Diesel­fahrer müssen sich im neuen Jahr mehr und mehr mit Fahr­verboten auseinandersetzen. In Stuttgart gilt seit dem 1. Januar 2019 ein flächen­deckendes Fahrverbot in der Umweltzone für Diesel mit der Schadstoff­klasse Euro 4 und schlechter. Zunächst sind vor allem Pendler von dem Fahrverbot betroffen, für Anwohner wird es nach einer Übergangsf­rist ab April ernst.

Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro-4-Diesel

Doch nicht nur in Stuttgart werden in diesem Jahr Fahrverbote umgesetzt. Betroffen sind beispiels­weise auch Städte wie Berlin, Köln, Bonn oder Essen und hier sogar ein Abschnitt der wichtigen Autobahn A 40. Auch in Frankfurt sollte ab Februar ein Fahrverbot gelten, dies ist aber bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Vielfach gelten die Fahrverbote zunächst für Euro-4-Diesel und später auch für Diesel mit der Schadstoff­klasse Euro 5 und schlechter. Auch in Stuttgart muss damit gerechnet werden, dass die Fahrverbote ausgedehnt werden und auch für Euro-5-Diesel gelten, um die Belastung der Luft mit gesundheits­schädlichen Stickoxiden zu reduzieren.

Wertverlust für gebrauchte Diesel-Fahrzeuge

Fahrverbote werden in diesem Jahr ein großes Thema für viele Diesel­fahrer. Schon jetzt haben Abgas­manipulationen und die Androhung von Fahr­verboten dafür gesorgt, dass gebrauchte Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Ein Weiter­verkauf dieser Fahrzeuge ist häufig nur weit unter dem eigentlichen Listenpreis möglich. „Einen Ausweg aus dieser Situation kann der Widerruf des Autokredits bieten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Formfehler im Autokreditvertrag machen Widerruf möglich

Der Widerruf der Auto­finanzierung ist grund­sätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung oder fehlerhafte Verbraucher­informationen verwendet hat. „Solche Fehler sind nach unserer Auffassung zahlreichen Banken unterlaufen, wie inzwischen auch schon einige Gerichts­urteile belegen“, so Rechtsanwalt Seifert. Dann wurde die Wider­rufs­frist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Kredit­vertrags möglich.

Widerruf zur Rückabwicklung von Kredit- und Kaufvertrag

Da bei Auto­finanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorlegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kredit­vertrag als auch der Kaufvertrag rück­abgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Rechtlich umstritten ist, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungs­entschädigung einbehalten darf.

Widerruf des Autokredits gilt nicht nur für Diesel­fahrzeuge

Beim Widerruf des Autokredits spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Entscheidend ist nur, ob die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei Brüllmann ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen unter: www.bruellmann.de

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