Der Kläger hatte im Jahr 2015 einen Darlehensvertrag über die Finanzierung seines Hyundai mit einem Euro-5-Dieselmotor geschlossen. Da es Fehler in seinen Vertragsunterlagen gab, konnte er den Darlehensvertrag nicht nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sondern unbefristet. Das hatte der Kläger getan mit der Folge, dass er sowohl den geschlossenen Darlehensvertrag als auch den damit verbundenen Fahrzeug-Kaufvertrag rückabwickeln konnte.
Widerruf ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass sich der Kläger wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen keine Abzüge für die Nutzung seines Fahrzeugs bzw. der von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.
Der Kläger erhält daher seine Leistungen auf das Darlehen und auch seine Zahlungen in Höhe einer etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. Damit aber ist der Kläger über drei Jahre lang ohne Wertverlust gefahren.
Dies gilt im Übrigen auch für Benzin-Fahrzeuge.
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