Es besteht der Verdacht, dass in diversen Modellen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco Dieselmotoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen im Bereich der Abgasreinigung versehen sind.
Der Konzern wird schon seit langer Zeit mit Manipulationen im Bereich der abgaswerte in Zusammenhang gebracht – in den USA hatte die dortige Umweltbehörde EPA bereits 2017 Klage gegen den Hersteller eingereicht.
Ebenfalls im Jahr 2017 wurde von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet - nach ihrer Ansicht hatte das Land gegen EU-Recht verstoßen, indem es die Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung bestimmter Fiat-Modelle zuließ.
Für uns ist dies nach dem stichprobenartigen Auslesen der Softwarestände dieser Fahrzeuge keine Überraschung – uns war längst bekannt, dass auch dieser große Hersteller illegale Software-Bausteine einsetzt.
Wir warteten jedoch bewusst die Entscheidung des EuGHs zur Frage, ob ein Geschädigter, der ein ausländisches Fahrzeug besitzt, im Land des Herstellers klagen muss oder in seinem Heimatland Klage erheben kann, ab.
Der EuGH sprach klare Worte zugunsten aller Betrogenen:
Besitzt man einen Fiat, Alfa Romeo, Chrysler oder Jeep mit Dieselmotor, kann man den Hersteller in der BRD vor Gericht bringen- vgl. Entscheidung vom Donnerstag 09.07.2020, Az. C-343/19.
Unsere Kanzlei kooperiert mit IT-Spezialisten aus der Automobil-Branche, die nahezu jede Motor- und Getriebe-Steuerungs-Software auslesen und illegale Bausteine beweissicher dokumentieren.
Das heißt, dass nun auch Prozesse gegen ausländische Hersteller erfolgversprechend geführt werden können.
Was für Fiat und seine Töchter gilt, lässt sich i.Ü. auf Diesel der französische Marken Peugeot und Citroen ausdehnen – auch diese Hersteller setzen nach unseren Erkenntnissen illegale Software ein!