Der Fall: Kindesvater stimmte Impfung nicht zu und Kindesmutter beantragte die Alleinentscheidungsbefugnis
Nach der Empfehlung der Kinderärztin bat die von dem Kindesvater getrennt lebende Kindesmutter diesen zur Zustimmung zu den Impfungen. Der Kindesvater war sehr impfkritisch eingestellt und stimmte den Impfungen nicht zu. Die Kindesmutter beantragte daraufhin bei Gericht die Alleinentscheidungsbefugnis zur Durchführung der Impfungen.
Das Gericht gab ihr Recht
Bei der Durchführung der in Rede stehenden Impfungen handele es sich um eine sog. „Entscheidung in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens“. Die Impffrage sei Teil der üblichen Vorsorgeuntersuchungen, die ihrerseits zur alltäglichen Sorge desjenigen Elternteils gehöre, bei welchem sich das Kind gewöhnlich aufhalte. Diese seien von der weit überwiegenden Bevölkerungsmehrheit allgemein anerkannt. Die Impfungen hätten auch Auswirkungen auf das tägliche Leben. So könne beispielsweise eine fehlende Tetanusimpfung einen Elternteil davon abhalten, das Kind im Freien spielen zu lassen. Außerdem sei der Elternteil, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhalte auch derjenige, der über den Gesundheitszustand des Kindes am besten informiert sei.