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Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 08.11.2018

Parkplatz

Wer darf in die begehrte Parklücke rein?

Wer zuerst kommt, hat in der Regel auch Anspruch auf den Parkplatz

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Parkplätze in Potsdam sind heiß begehrt. Sie entdecken eine Parklücke, warten höflich dass der „Vorgänger“ ausgeparkt hat, da kommt von der anderen Seite ein Auto und schiebt sich in die Lücke. Ist das erlaubt? Oder darf man Parkplätze reservieren?

Wer zuerst kommt, parkt zuerst

Das steht in der StVO. Vorrang hat derjenige, der den Parkplatz zuerst unmittelbar erreicht. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Fahrzeug­führer noch vor einer frei­werdenden Parklücke wartet. Der Vorrang des Ersten bleibt auch erhalten, wenn er zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder noch anderweitig zu rangieren. Allerdings liegt noch kein „unmittelbares Erreichen“ vor, wenn ein Autofahrer in einer Straße wegen des Gegen­verkehrs auf der gegenüberl­iegenden Straßen­seite der Parklücke warten muss.

Den Parkplatz reservieren - keine gute Idee

Eine solche durch eine andere Person ist nicht zulässig. Wer es dennoch tut, behindert einen anderen Verkehrs­teilnehmer und verhält sich damit auch ordnungswidrig. Und wer mit seinem Auto wiederum versucht, auf die stehende Person zuzufahren, begeht unter Umständen sogar eine Straftat.

Mein Tipp: Streit um einen Parkplatz friedlich klären

Auch wenn Sie sich als Autofahrer ärgern, dass Ihnen die einzige Parklücke vor der Nase weg­geschnappt wird, sollten Sie im Zweifel lieber auf den Parkplatz verzichten. Denn eine Anzeige wegen Nötigung oder Körper­verletzung kann teuer werden. Außerdem sollten Sie beachten, dass aggressives Verhalten im Straßen­verkehr auch die Fahrerlaubnis kosten kann.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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