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Schadensersatzrecht | 15.02.2021

Abgas­skandal

Weitere Niederlage für Daimler: KBA lehnt Widerspruch gegen Rückrufe ab

KBA bestätigt Rückrufe wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Wegen unzulässiger Abschalt­einrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diverse Rückrufe für eine Reihe verschiedener Mercedes-Diesel­modelle angeordnet. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hat gegen die Bescheide aber auch stets Widerspruch eingelegt und hält die bemängelten Funktionen für zulässig.

Damit ist Daimler nun gescheitert. Das KBA hat die Wider­sprüche zurück­gewiesen, berichtet u.a. der „Spiegel“ online. Die Behörde bleibt bei ihrer Auffassung, dass Daimler unzulässige Abschalt­einrichtungen verwendet hat. Nur in einem Fall ist der Widerspruch noch nicht abschließend bearbeitet, weil die Begründung des Herstellers noch fehlt.

Ablehnung der Widersprüche stärkt Position geschädigter Mercedes-Kunden

„Für Daimler ist die Zurück­weisung der Wider­sprüche eine weitere Niederlage im Abgas­skandal. Wenn das KBA bestätigt, dass Daimler die Abgas­technik bei Hundert­tausenden Fahrzeugen manipuliert hat, dürfte das auch für künftige Schaden­ersatz­klagen gegen Daimler wegweisend sein,“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel. Die Rückrufe ziehen sich quer durch die Modell­klassen. Die Mercedes A-Klasse ist davon genauso betroffen wie die S-Klasse oder der Sprinter.

Klagen gegen Rückruf-Bescheide noch möglich

Nachdem Daimler mit dem Widerspruch gescheitert ist, hat der Auto­hersteller noch die Möglichkeit gegen die Rückruf-Bescheide zu klagen. Ansonsten werden die Rückrufe des KBA rechts­kräftig.

Das verbessert auch die Situation der betroffenen Mercedes-Kunden bei Schaden­ersatz­klagen gegen Daimler. Bisher haben Gerichte die Klagen teilweise mit der Begründung zurück­gewiesen, weil Daimler Widerspruch eingelegt hat und damit kein rechts­kräftiger Bescheid vorliege. „Das könnte sich jetzt ändern. Zumal sich die Rechtsprechung im Mercedes-Abgas­skandal ohnehin verbraucher­freundlich entwickelt und ein Rückruf des KBA auch keine Voraussetzung für Schaden­ersatz­ansprüche ist“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich

Zuletzt haben beispiels­weise die Oberlandes­gerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgas­skandal Schaden­ersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalt­einrichtungen grund­sätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in einem sehr engen Rahmen möglich sind. „Durch dieses Urteil sind die Chancen, Schaden­ersatz gegen Daimler durch­zusetzen, noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperations­anwalt der IG Diesel­skandal.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-mercedes/

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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