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Verkehrsrecht | 02.08.2019

Radfahren

Was erlaubt ist und was nicht: 7 wichtige Regeln für Radfahrer

Eine kurze Auf­frischung der Verkehrs­regeln für Radfahrer

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Für Radfahrer gilt die StVO grund­sätzlich wie für Autofahrer. Ein paar wichtige Fragen bleiben dennoch meistens ungeklärt.

Ist die Benutzung von Handy oder Kopfhörer erlaubt

Das Handy am Ohr ist strikt verboten. Es drohen 55,- Euro Bußgeld. Musik hören oder telefonieren mit Kopfhörer ist gestattet, solange Warnsignale noch wahr­genommen werden können.

Besteht eine Pflicht zur Radwegbenutzung?

Radwege müssen nicht zwingend benutzt werden. Ausnahme: Es gibt zusätzlich ein Radweg­schild – weißer Radfahrer auf blauem Grund. Dann besteht Radweg-Pflicht! Es droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Darf ich den Radweg auf beiden Seiten benutzen?

Nein. Es gilt auch hier das Rechts­fahrgebot. Wer einen Radweg links benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen, außer es wird per Schild erlaubt. Wichtig: Passiert ein Unfall, müssen Geister­fahrer meist einen Teil des Schadens selbst tragen.

Kann man Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren?

Nein! Einbahn­straßen gelten auch für Radfahrer. Ausnahme: Unter dem roten Verbots­schild für Autos hängt das Symbol „Radfahrer frei“.

Gelten rote Ampeln und Schranken wie bei Autofahrern?

Na klar. Wer noch schnell mit dem Fahrrad bei Rot über die Straße fährt, kassiert ein Bußgeld von 60,- Euro. Bei Gefährdung und schon mindestens 1 Sekunde Rot sogar 100,- Euro. Am Bahn­übergang ist es noch teurer: Wer trotz geschlossener Schranke fährt, kassiert 350,- Euro Strafe.

Was gilt bei der Promillegrenze?

Ab 1,6 Promille Alkohol beginnt die Straf­barkeit, bei vorigen Fahrfehlern auch schon bei einem Wert deutlich darunter. Ist ein Führer­schein vorhanden, wird in den meisten Fällen sogar ein Idiotentest angeordnet, also die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Fallen Sie durch, ist die Fahrerlaubnis fürs Auto weg. Radlern, die unter 1,6 Promille liegen und unauffällig fahren, darf die Polizei das Weiter­fahren aber nicht verbieten.

Kann man als Radfahrer auch Punkte in Flensburg bekommen

Auch das gibt es! Für Bußgelder ab 60 Euro bekommen Radfahrer auch Punkte in Flensburg. Selbst wenn sie gar keine Fahrerlaubnis besitzen! Diese werden anschließend genauso getilgt wie bei Autofahrern. Betrunkenen Radfahrern ohne Fahrerlaubnis kann darüber hinaus ein Fahrverbot für Fahrräder erteilt werden!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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