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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 26.10.2017

Kartell­rechts­verstoß

Vorwurf illegaler Preis­absprachen: Mercedes bestätigt Antrag auf Kronzeugen­regelung

„Kronzeugen“ können mit deutlich geringeren Strafe durch Kartell­behörden rechnen

Ende Juli sorgte die Nachricht von einem möglichen Autokartell für Schlag­zeilen. Demnach bestehe der Verdacht, dass Mercedes, VW, Porsche, Audi und BMW illegale Absprachen u.a. zur Abgas­reinigung bei Diesel-Fahrzeugen getroffen haben. Daimler bestätigte nun, dass der Konzern einen Antrag auf Kronzeugen­regelung bei der EU-Kommission gestellt hat, berichtet die F.A.Z. am 20. Oktober 2017 online.

Einen ähnlichen Antrag soll auch VW eingereicht haben. Der Vorteil der Kronzeugen­regelung ist, dass der „Kronzeuge“ mit einer deutlich geringeren Strafe durch die Kartell­behörden zu rechnen hat, wenn sich die Vorwürfe illegaler Kartell­absprachen bestätigen sollten. „Alleine, dass sich gleich zwei Autobauer bei den EU-Behörden melden, zeigt, dass selbst VW und Daimler befürchten, bei den Absprachen den Rahmen des Erlaubten gesprengt zu haben.

Autobauern drohen Bußgeld und Schadensersatzansprüche ihrer Kunden

Sollten die Kartell­behörden zu der Überzeugung kommen, dass wettbewerbs­widrige Absprachen getroffen wurden, droht den Kartellanten nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Schadens­ersatz­ansprüche ihrer Kunden, die durch die Absprachen betrogen wurden und zu viel für die Autos gezahlt haben“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler von der Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte in Stuttgart. Bei der EU-Kommission laufen derzeit Vor­unter­suchungen, ob es zu Kartell­rechts­verstößen gekommen.

Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen

Pikant bei den möglichen Wettbewerbs­verstößen ist, dass es auch Absprachen zur Abgas­reinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegeben haben soll. Angesichts des Diesels­kandals könnte das ein entscheidender Faktor gewesen sein, warum Grenzwerte nur auf dem Prüfstand aber nicht im Straßen­verkehr eingehalten werden. Die Folgen sind bekannt: Diesel-Besitzer erleiden derzeit einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge und zugleich drohen ihnen auch noch Fahrverbote in Städten und Ballungs­gebieten.

Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung

Zuletzt gab es bei VW, Porsche, Audi oder Mercedes immer wieder Rückruf­aktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgas­reinigung. Mal wurden die Rückruf­aktionen vom Bundes­verkehrs­ministerium angeordnet, mal riefen die Autobauer die Fahrzeuge freiwillig zurück. „Ob nun eine Betrugs-Software eingesetzt wurde oder nicht – die Autobauer haben bei ihren Kunden viel Vertrauen verspielt“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Rechtliche Möglichkeiten

Neben anderen rechtlichen Möglichkeiten wie den Widerruf des Autokredits oder auch Anspruch auf Mangel­beseitigung bzw. Rück­abwicklung des Kauf­vertrags bieten auch die möglichen Kartell­absprachen einen Ansatz für die Käufer, Schadens­ersatz­ansprüche geltend zu machen.

Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten

Brüllmann Rechts­anwälte hat daher eine kostenlose Interessen­vertretung für betroffene Autokäufer gegründet. Hier werden die Interessen gebündelt und die Ansprüche auf Schadens­ersatz geprüft. Die Kosten werden von der Rechts­schutz­versicherung übernommen. Sprechen Sie uns an.

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