Einen ähnlichen Antrag soll auch VW eingereicht haben. Der Vorteil der Kronzeugenregelung ist, dass der „Kronzeuge“ mit einer deutlich geringeren Strafe durch die Kartellbehörden zu rechnen hat, wenn sich die Vorwürfe illegaler Kartellabsprachen bestätigen sollten. „Alleine, dass sich gleich zwei Autobauer bei den EU-Behörden melden, zeigt, dass selbst VW und Daimler befürchten, bei den Absprachen den Rahmen des Erlaubten gesprengt zu haben.
Autobauern drohen Bußgeld und Schadensersatzansprüche ihrer Kunden
Sollten die Kartellbehörden zu der Überzeugung kommen, dass wettbewerbswidrige Absprachen getroffen wurden, droht den Kartellanten nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Schadensersatzansprüche ihrer Kunden, die durch die Absprachen betrogen wurden und zu viel für die Autos gezahlt haben“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart. Bei der EU-Kommission laufen derzeit Voruntersuchungen, ob es zu Kartellrechtsverstößen gekommen.
Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen
Pikant bei den möglichen Wettbewerbsverstößen ist, dass es auch Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegeben haben soll. Angesichts des Dieselskandals könnte das ein entscheidender Faktor gewesen sein, warum Grenzwerte nur auf dem Prüfstand aber nicht im Straßenverkehr eingehalten werden. Die Folgen sind bekannt: Diesel-Besitzer erleiden derzeit einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge und zugleich drohen ihnen auch noch Fahrverbote in Städten und Ballungsgebieten.
Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung
Zuletzt gab es bei VW, Porsche, Audi oder Mercedes immer wieder Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Mal wurden die Rückrufaktionen vom Bundesverkehrsministerium angeordnet, mal riefen die Autobauer die Fahrzeuge freiwillig zurück. „Ob nun eine Betrugs-Software eingesetzt wurde oder nicht – die Autobauer haben bei ihren Kunden viel Vertrauen verspielt“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.
Rechtliche Möglichkeiten
Neben anderen rechtlichen Möglichkeiten wie den Widerruf des Autokredits oder auch Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags bieten auch die möglichen Kartellabsprachen einen Ansatz für die Käufer, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten
Brüllmann Rechtsanwälte hat daher eine kostenlose Interessenvertretung für betroffene Autokäufer gegründet. Hier werden die Interessen gebündelt und die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Sprechen Sie uns an.