wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Erbrecht | 03.09.2018

Gerichtliche Betreuung

Vorsorge­vollmacht und Erbscheins­antrag

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Die Deutschen werden immer älter. Eine Nebenfolge dieser demo­grafischen Entwicklung ist, dass immer mehr Menschen im Laufe ihres Lebens einer gerichtlichen Betreuung unterliegen oder sich von einem Vorsorge­bevollmächtigten vertreten lassen, etwa bei Demenz. Dadurch werden immer wieder auch neue Rechts­fragen aufgeworfen – zum Beispiel im Erbrecht.

Was der Betreuer darf, soll der Vorsorgebevollmächtigte auch dürfen

Das OLG Celle (Beschluss vom 20.06.2018 – 6 W 78/18) hatte vor einiger Zeit darüber zu entscheiden, ob ein Vorsorge­bevollmächtigter eine eides­stattliche Versicherung bei der Beantragung eines Erbscheins für einen Erben abgeben kann. Die Richter bejahten dies. Sei der Vertretene nicht mehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Lage, könne diese nicht nur von einem Betreuer, sondern auch von einem Vorsorge­bevollmächtigten abgegeben werden. Grund sei, dass nach den Vorschriften des BGB die Vorsorgevollmacht gerade die Anordnung einer Betreuung ersetzen soll.

Richtige Entscheidung des OLG Celle

Die Entscheidung des Gerichts ist zu begrüßen. Auch höchstp­ersönliche Erklärungen wie die eides­stattliche Versicherung beim Erbscheins­verfahren müssen sich bei einer wirksamen Bevoll­mächtigung vom demjenigen vornehmen lassen, der vom Betroffenen selbst mit einer Vollmacht ausgestattet wurde. Ein gerichtliches Betreuungser­verfahren wäre hier nur eine zusätzliche Belastung für die Beteiligten ohne einen erkennbaren Vorteil.

Alte Erben, neue Probleme

Da sowohl die Erblasser immer älter werden, als auch ihre Erben gewinnen immer mehr Frage­stellungen um die Testier­fähigkeit und Geschäfts­fähigkeit an Bedeutung. Von praktischer Relevanz sind dabei vor allem die Fragen nach der Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen – also von Testamenten und Erb­verträgen – als auch die nach einer wirksamen Aus­schlagung einer Erbschaft.

Mehr Informationen zum Erbscheins­verfahren finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/erbschein-beantragen.htmlhttps://www.rosepartner.de/erbschein-beantragen.html

Ein Fachbeitrag von

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5749

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5749
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!