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Bankrecht und Verbraucherrecht | 05.02.2020

Video-Ident-Verfahren

Vorsicht vor Missbrauch beim Video-Ident-Verfahren

Wer gegen wen haftet

Mittlerweile bieten viele Kredit­institute zur Identifizierung der Kunden bei unter anderem Konto­eröffnungen ein „Video-Ident-Verfahren“ an. Bei dem „Video-Ident-Verfahren“ können sich die Kunden über einem Video­anrufen gegenüber dem Kredit­institut identifizieren.

Innerhalb dieses Video­telefonats mit Hilfe von Programmen oder Apps muss der Kunde zur Identitäts­prüfung einen gültigen Personal­ausweis oder Reisepass in die Kamera halten und Fragen zu seiner Person beantworten. Der Weg des Kunden zur Filiale oder das umständliche „Post-Ident-Verfahren“ bleibt den Kunden dadurch erspart und erspart viel Aufwand.

Kontoeröffnungen zu Betrugszwecken

Internet­betrüger nutzen das elektronische Verfahren zur Konto­eröffnung oder Auftrags­durch­führung für sich aus. So werden Personen unter falschen Vorwänden dazu gebracht ihre persönlichen Daten preis­zugeben und an einem „Video-Ident-Verfahren“ teilzunehmen. Die unter dem Namen der Opfer eröffneten Konten und durchgeführten Transaktionen verwenden die Betrüger dann für kriminelle Zwecke wie z.B. für den Betrieb von unechten Onlineshops.

Darauf sollten Sie achten

Es gibt viele Warnsignale, die darauf deuten, dass eine Betrugs­masche vorliegt. So wie zum Beispiel:

  • Nutzung von Bewerbungs­verfahren auf Online­plattformen ohne die Möglichkeit eines persönlichen Kontaktes.
  • Teilnahme an einem Video-Ident-Verfahren zur Konto­eröffnung zur Identifikation für ein Jobangebot zu identifizieren.
  • Aufforderung zum Test eines Video-Ident-Verfahrens und so Aufforderung zur scheinbar fiktiven Konto­eröffnung für sich selbst.

Betroffene sollten schnell handeln

Wenn Sie meinen auf eine derartige betrügerische Masche herein­gefallen zu sein, sollten Sie schnell­stmöglich Anzeige bei der Polizei oder Staats­anwaltschaft erstatten. Daneben sollten Sie den Betrug bei Ihrer Bank unverzüglich melden und das Konto sperren lassen. Zahlungen, die auf diese Weise scheinbar von Ihnen getätigt wurden, wodurch zum Beispiel Dispo-Kredite aufgenommen wurden, lassen sich über den Weg der unautorisierten Zahlungen von der Bank auf das Konto zurück­erstatten und können so rück­abgewickelt werden.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Lassen sie daher unbedingt auf dem Wege der unautorisierten Zahlungen von der Bank prüfen, welche Möglichkeiten in Betracht kommen und informieren Sie sich über eben diese. Machen Sie Ihre Ansprüche auf Rück­zahlung der Überweisungen von der Bank geltend. Wir stehen Ihnen als Fach­anwalts­kanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns gerne eine Nachricht schreiben oder und unter unserer Telefon­nummer erreichen.

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