Trügerisches „Serviceschreiben“
Es klingt auf den ersten Eindruck absurd: Die Kunden von Lebensversicherern werden direkt angeschrieben und zur vorzeitigen Police Kündigung aufgefordert. Sofort stellt sich natürlich die Frage: Warum wollen die Versicherer ihre Kunden nicht mehr haben? In diesen Schreiben locken die Versicherungen mit vermeintlich hohen Auszahlungen, die dreister Weise direkt aufgelistet sind, um dem Kunden die Kündigung als großen Gewinn zu verkaufen. Gelockt wird damit, dass Stornogebühren erlassen werden, um die Kunden aus für sie lukrativen Versicherungsverträgen entlassen zu können.
Wer ist von den „Serviceschreiben“ der Lebensversicherer betroffen?
Betroffen sind insbesondere Inhaber von Policen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren, Vertragsabschluss also im Jahr 2004 oder früher. Bei Abschluss der Lebensversicherung gab es noch einen attraktiven Garantiezins. Das für die meisten Lebensversicherungskunden nicht Erkennbare: nicht der gesamte Beitrag zur Police wird verzinst, sondern nur der Sparanteil.
Kein vergleichbares Finanzprodukt kann diesen hohen Zins heutzutage noch liefern, deshalb sollten die Versicherungsnehmer keinesfalls unüberlegt kündigen, andernfalls ergeht ihnen ein großes Vermögen.
Ein Beispiel von vielen
Eine Kundin erhielt von ihrer Versicherung ein Angebot über 11.500 Euro bei vorzeitiger Kündigung. Lässt die Kundin den Vertrag aber ordentlich weiterlaufen ständen ihr 22.000 Euro zu. Dieser gut verzinste Vertrag ist nur ein Beispiel von vielen. Wie man sieht: Schnell kann man in die von der Versicherungswirtschaft aufgestellte Falle tappen, wenn man sich schnell auf diesen Deal einlässt. So wird ein für die Versicherungsgesellschaft zu teurer Vertrag schnell zum nachteiligen Geschäft für die Kundin.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die Altkunden sind der Lebensversicherung zu teuer. Deshalb schaffen sich die Versicherungen Abhilfe. Denn Kunden, die ihre Versicherung frühzeitig kündigen, zahlen in den meisten Fällen Abschlagsteuer und haben somit noch weniger von ihrem Geld. Wird die Versicherung erst nach der Laufzeit ausgezahlt, geschieht dies steuerfrei.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Bevor Sie sich auf ein solch zweifelhaftes Angebot einlassen, nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch! Sprechen Sie mit uns auch über die Nebenleistungen, die oftmals in ihrer Lebensversicherung ebenfalls enthalten sind. Diese Leistungen sind bares Geld für Sie wert; oft geht es z. B. um Berufsunfähigkeit. Vielfach sind sie nicht auf den ersten Blick für den Laien nur sehr schwer auszuloten.
Auch Zusatzleistungen stehen für den Versicherungskunden auf dem Spiel und lohnen deshalb einer seriösen Kontrolle durch einen Anwalt. Nur auf diese Weise beugen Sie einer Entscheidung für ein vermeintlich attraktives Angebot vor, überblicken die Konsequenzen Ihres Handelns und folgen nicht dem einseitigen „Rat“ Ihres Lebensversicherers.