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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 21.11.2016

Lebens­versicherungen

Vorsicht vor Kündigungs­angeboten: Lebens­versicherungen wollen Kunden abzocken

Versicherungs­kunden sollten Lock­angebote sorgfältig prüfen

Aktuell betreiben Lebens­versicherungen eine für sie lukrative Masche auf Kosten der Kunden. Verbraucher­schützer sind alarmiert! Wer blind unterschreibt, verschenkt möglicher­weise viel Geld. So können Kunden von Lebens­versicheren ihr Erspartes sichern.

Trügerisches „Serviceschreiben“

Es klingt auf den ersten Eindruck absurd: Die Kunden von Lebens­versicherern werden direkt angeschrieben und zur vorzeitigen Police Kündigung aufgefordert. Sofort stellt sich natürlich die Frage: Warum wollen die Versicherer ihre Kunden nicht mehr haben? In diesen Schreiben locken die Versicherungen mit vermeintlich hohen Aus­zahlungen, die dreister Weise direkt aufgelistet sind, um dem Kunden die Kündigung als großen Gewinn zu verkaufen. Gelockt wird damit, dass Storno­gebühren erlassen werden, um die Kunden aus für sie lukrativen Versicherungs­verträgen entlassen zu können.

Wer ist von den „Serviceschreiben“ der Lebensversicherer betroffen?

Betroffen sind insbesondere Inhaber von Policen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren, Vertrags­abschluss also im Jahr 2004 oder früher. Bei Abschluss der Lebens­versicherung gab es noch einen attraktiven Garantie­zins. Das für die meisten Lebens­versicherungs­kunden nicht Erkennbare: nicht der gesamte Beitrag zur Police wird verzinst, sondern nur der Sparanteil.

Kein vergleich­bares Finanz­produkt kann diesen hohen Zins heutzutage noch liefern, deshalb sollten die Versicherungs­nehmer keinesfalls unüberlegt kündigen, andernfalls ergeht ihnen ein großes Vermögen.

Ein Beispiel von vielen

Eine Kundin erhielt von ihrer Versicherung ein Angebot über 11.500 Euro bei vorzeitiger Kündigung. Lässt die Kundin den Vertrag aber ordentlich weiter­laufen ständen ihr 22.000 Euro zu. Dieser gut verzinste Vertrag ist nur ein Beispiel von vielen. Wie man sieht: Schnell kann man in die von der Versicherungs­wirtschaft auf­gestellte Falle tappen, wenn man sich schnell auf diesen Deal einlässt. So wird ein für die Versicherungs­gesellschaft zu teurer Vertrag schnell zum nachteiligen Geschäft für die Kundin.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Altkunden sind der Lebens­versicherung zu teuer. Deshalb schaffen sich die Versicherungen Abhilfe. Denn Kunden, die ihre Versicherung frühzeitig kündigen, zahlen in den meisten Fällen Abschlag­steuer und haben somit noch weniger von ihrem Geld. Wird die Versicherung erst nach der Laufzeit ausgezahlt, geschieht dies steuerfrei.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Bevor Sie sich auf ein solch zweifelhaftes Angebot einlassen, nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch! Sprechen Sie mit uns auch über die Neben­leistungen, die oftmals in ihrer Lebens­versicherung ebenfalls enthalten sind. Diese Leistungen sind bares Geld für Sie wert; oft geht es z. B. um Berufs­unfähigkeit. Vielfach sind sie nicht auf den ersten Blick für den Laien nur sehr schwer auszuloten.

Auch Zusatz­leistungen stehen für den Versicherungs­kunden auf dem Spiel und lohnen deshalb einer seriösen Kontrolle durch einen Anwalt. Nur auf diese Weise beugen Sie einer Entscheidung für ein vermeintlich attraktives Angebot vor, überblicken die Konsequenzen Ihres Handelns und folgen nicht dem einseitigen „Rat“ Ihres Lebens­versicherers.

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