Wer wegen eines bei der digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh beauftragten „Business Eintrags“ auf www.abvz.de über 700 Euro zahlen soll, kann bei Zahlungsverweigerung schnell eine „Zahlungserinnerung“ erhalten. Das Unternehmen droht für den Fall der nicht fristgerechten Begleichung der Forderung mit weiteren rechtlichen Schritten.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Zahlungserinnerung der digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh wegen eines ungewollt beauftragten Business Eintrags auf abvz.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh.
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