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Internetrecht und Vertragsrecht | 26.05.2016

Branchenbuchabzocke

Vorsicht! Die digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh versendet Zahlungserinnerungen in Sachen abvz.de

digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh fordert Zahlung von über 700 EUR

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Zahlungserinnerung aufgrund angeblich beauftragten Business Eintrags für Internetverzeichnis abvz.de

Wer wegen eines bei der digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh beauftragten „Business Eintrags“ auf www.abvz.de über 700 Euro zahlen soll, kann bei Zahlungsverweigerung schnell eine „Zahlungserinnerung“ erhalten. Das Unternehmen droht für den Fall der nicht fristgerechten Begleichung der Forderung mit weiteren rechtlichen Schritten.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungserinnerung der digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh wegen eines ungewollt beauftragten Business Eintrags auf abvz.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur digitale vertriebs- und verlagsgesellschaft mbh.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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