„Nachdem bereits zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist, hat nun – soweit bekannt - erstmals ein Gericht auch Porsche verurteilt. Das Urteil dürfte Strahlkraft in verschiedene Richtungen haben. Denn es geht nicht um den Motor EA 189, sondern um die größeren V6 bzw. V8-Dieselmotoren, die nicht von Porsche gebaut wurden, sondern von der Konzernschwester Audi. Diese Motoren wurden in verschiedenen Modellen von Audi, Porsche und VW verbaut. Das aktuelle Stuttgarter Urteil dürfte sich positiv auf weitere Verbraucherklagen auswirken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung
In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eines Porsche Cayenne Diesel auf Schadensersatz geklagt. Der Cayenne, Baujahr 2014 mit der Schadstoffklasse 6, war aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen worden, um ein Software-Update aufzuspielen. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe Porsche über die Zulassungsfähigkeit des Modells getäuscht und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dieser habe damit rechnen müssen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.
Richter werten Schreiben von Porsche als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst”
Für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ein Schreiben von Porsche an den Käufer. Darin teilte der Autobauer mit, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut sei, die zu einem höheren Ausstoß von Stickoxiden im Straßenverkehr im Vergleich zum Prüfstand führe. Um dies zu beheben, sei ein Software-Update nötig. Dieses Schreiben wertete das Gericht als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“. Im Ergebnis muss Porsche den Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
„Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Porsche noch Berufung einlegen. Es bleibt aber abzuwarten, ob es der Autobauer auf eine Entscheidung durch ein Oberlandesgericht ankommen lässt. VW hat dies im Abgasskandal bisher vermieden“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert.
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