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Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht | 18.03.2019

Ruhestand

Vorgezogene Altersrente oder Erwerbs­minderungs­rente: Welche Rente ist die bessere Wahl

Welche vorzeitige Rente sollte man in Anspruch nehmen?

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Gerd Klier

Wer in Rente gehen will, sollte zuvor genau prüfen, für welche Rente wann die Voraus­setzungen erfüllt sind und welche Rente persönlich die beste Wahl ist.

Der grundsätzliche Renten­eintritt ist für die Regel­altersrente mit der Vollendung des 67. Lebens­jahres vorgesehen. Ein früherer Renten­beginn ist mit einem lebens­langen Abschlag verbunden. Der stufenweise Anstieg für die Geburts­jahrgänge 1947 bis 1964 erfolgt aufgrund von Vertrauens­schutz. Jedoch kann nicht jeder bis zur Regel­altersrente arbeiten. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor. Es können u.a. die nachfolgenden Renten zu einem früheren Renten­eintritt führen:

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Diese Altersrente gibt es in zwei Varianten:

Altersrente mit 65 Jahren und 45 Wartezeit­jahre

Altersrente ab dem 63. Lebensjahr als neue Form seit dem 01.07.2014.

Alters­rente für Schwerbehinderte

Wer einen Grad der Behinderung von 50 % nachweist, kann unter Maßgabe von mindestens 35 Jahren Wartezeit bereits zwei Jahre früher ohne Abschlag in Rente gehen. Sofern er Renten­abschläge in Kauf nimmt, kann er bis zu drei weitere Jahre früher in Rente gehen. Daher kann es wichtig sein, rechtzeitig vor Renten­beginn beim Versorgungs­amt den Behinderungs­grad von 50 % zu beantragen.

Erwerbsminderungsrente

Eine volle Erwerbs­minderungs­rente setzt u.a. voraus, dass man entweder nicht mehr den Arbeitsweg bewältigen kann (Wege­unfähigkeit) oder nicht mehr in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Wer zwar noch 3 Stunden, aber keine 6 Stunden mehr täglich arbeiten kann, sollte eine teilweise Erwerbs­minderungs­rente beantragen.

Vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente - individuelle Prüfung notwendig

Wer ab 2019 in Rente gehen will oder muss, weil er krank ist oder eine Schwer­behinderung hat, kann im Vergleich zu einer vorgezogenen Altersrente mit der neuen Erwerbs­minderungs­rente besser fahren. Denn die neue Zurechnungs­zeit 2019 mit der schlagartigen Erhöhung auf das 65. Lebensjahr und 8 Kalender­monate wird in vielen Fällen, zu einer ordentlichen Renten­steigerung führen. Somit können Vorteile bei der Erwerbs­minderungs­rente gegenüber einer vorgezogenen Altersrente bestehen.

Bei Ablehnung: Widerspruch und Klage

Wird die beantragte Rente oder der beantragte Grad der Behinderung abgelehnt, muss innerhalb eines Monats der Widerspruch eingelegt werden. Sollte auch der darauf folgende Wider­spruchs­bescheid negativ sein, muss innerhalb eines Monats die Klage erhoben werden, sofern man mit der Ablehnung nicht einverstanden ist. Hierbei kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Sozialrecht helfen, der sich auch aufgrund der damit verbundenen gesundheitlichen Fragen zusätzlich im Medizin­recht auskennen sollte.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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