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Kaufrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 17.12.2018

VW-Abgas­skandal

Vorerst keine BGH-Entscheidung im Abgas-Skandal

Termin wegen Rücknahme der Revision aufgehoben

Erst vor kurzem haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass sich der Bundes­gerichts­hof im Januar 2019 erstmals mit dem VW-Abgas­skandal befassen sollte. In dem Fall hatte ein betroffener Autokäufer gegen einen Händler auf Minderung und Rück­zahlung in Höhe von 5.500 Euro geklagt. Den Artikel vom 5. Dezember 2018 finden Sie hier.

Ganz aktuell hat der Bundes­gerichts­hof am 11. Dezember 2018 nun eine Presse­mitteilung veröffentlicht, nach welcher der für Januar 2019 angesetzte Verhandlungs­termin aufgehoben wurde, da die Kläger die Revision zurück­genommen haben.

Revision zurückgenommen

Das mag auf den ersten Blick nach einer Niederlage für betroffene VW-Kunden aussehen, denn schließlich ist damit das Urteil des Ober­landes­gerichts Dresden, welches die Klage abgewiesen und dem VW-Händler Recht gegeben hatte, rechts­kräftig. Tatsächlich ist aber davon auszugehen, dass der Volkswagen-Konzern, mit dem sich auch beklagte Händler regelmäßig abstimmen, ein Urteil des Bundes­gerichts­hofs vermeiden wollte und sich doch noch mit dem Kläger geeinigt hat.

Rücknahme der Revision durch Kläger nicht wahrscheinlich

Denn ein Kläger, der ein Verfahren bis zu diesem Punkt aus­gefochten hat, gibt in der Regel nicht kurz vor der Entscheidung des Bundes­gerichts­hofs auf. Regelmäßig ist eher davon auszugehen, dass eine Privat­person, die als Kläger den Fall so lange verfolgt, die Kosten von einer Rechts­schutz­versicherung erstattet bekommt und daher nicht vorzeitig aufgeben würde.

VW will höchstrichterliche Entscheidung vermeiden

VW dürfte hingegen ein großes Interesse daran gehabt haben, eine rechtliche Feststellung des Bundes­gerichts­hofs zulasten von Volkswagen und den Händlern zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die nun laufende Muster­feststellungs­klage beim Oberlandes­gericht Braunschweig, welches über getroffene Rechts­grundsätze vom Bundes­gerichts­hof nicht hinweggehen könnte.

Kämpfen Sie für Ihr Recht - Wir helfen Ihnen gerne!

Da wir mit einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs zugunsten der betroffenen Kunden gerechnet haben, bedauern wir durchaus, dass es zu dieser Aufhebung kam. Davon ausgehend, dass es durch eine Einigung zugunsten des betreffenden Klägers aufgrund der beschriebenen Umstände zu der Aufhebung kam, sehen wir uns jedoch darin bestätigt, dass sich das Weiterkämpfen für betroffene Kunden lohnt.

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