Ganz aktuell hat der Bundesgerichtshof am 11. Dezember 2018 nun eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach welcher der für Januar 2019 angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben wurde, da die Kläger die Revision zurückgenommen haben.
Revision zurückgenommen
Das mag auf den ersten Blick nach einer Niederlage für betroffene VW-Kunden aussehen, denn schließlich ist damit das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, welches die Klage abgewiesen und dem VW-Händler Recht gegeben hatte, rechtskräftig. Tatsächlich ist aber davon auszugehen, dass der Volkswagen-Konzern, mit dem sich auch beklagte Händler regelmäßig abstimmen, ein Urteil des Bundesgerichtshofs vermeiden wollte und sich doch noch mit dem Kläger geeinigt hat.
Rücknahme der Revision durch Kläger nicht wahrscheinlich
Denn ein Kläger, der ein Verfahren bis zu diesem Punkt ausgefochten hat, gibt in der Regel nicht kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf. Regelmäßig ist eher davon auszugehen, dass eine Privatperson, die als Kläger den Fall so lange verfolgt, die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung erstattet bekommt und daher nicht vorzeitig aufgeben würde.
VW will höchstrichterliche Entscheidung vermeiden
VW dürfte hingegen ein großes Interesse daran gehabt haben, eine rechtliche Feststellung des Bundesgerichtshofs zulasten von Volkswagen und den Händlern zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die nun laufende Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig, welches über getroffene Rechtsgrundsätze vom Bundesgerichtshof nicht hinweggehen könnte.
Kämpfen Sie für Ihr Recht - Wir helfen Ihnen gerne!
Da wir mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten der betroffenen Kunden gerechnet haben, bedauern wir durchaus, dass es zu dieser Aufhebung kam. Davon ausgehend, dass es durch eine Einigung zugunsten des betreffenden Klägers aufgrund der beschriebenen Umstände zu der Aufhebung kam, sehen wir uns jedoch darin bestätigt, dass sich das Weiterkämpfen für betroffene Kunden lohnt.