Ausschlussgründe für die Übernahme der Kosten
Sind die Kosten für einen Widerruf grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, kommt es weiterhin auf den Zweck der Finanzierung an. Wurde das Darlehen zur Finanzierung eines genehmigungspflichtigen Neu- oder Umbaus aufgenommen, so wird in der Regel keine Deckung erteilt. Handelt es sich bei den vorzunehmenden Umbauten lediglich um nicht genehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten, so wird die Rechtschutzversicherung die Kosten in der Regel übernehmen.
Zeitpunkt des Widerrufs ist entscheidend
Wurde ein von einem Bauträger errichteter Neubau erworben, so wird in der Regel Deckung erteilt. Versagt wird die Deckung hierbei jedoch dann, wenn der Erwerber Einfluss auf die Planung nehmen konnte (z.B. Auswahl der Fliesen, Einfluss auf die Raumaufteilung, etc.). Weiterhin darf das finanzierte Objekt nicht vermietet sein, sondern muss vom Darlehensnehmer selbst genutzt werden. Maßgebliche ist herbei der Zeitpunkt, in dem der Widerruf erklärt wird. Ist die Immobilie nur teilweise vermietet, so wird in der Regel für den Teil eine Deckung erteilt werden, der selbstgenutzt ist, sofern nicht weitere Ausschlussgründe bestehen.
Eintritt des Schadensfalls
Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, muss ein Schadensfall eingetreten sein. Dieser tritt dann ein, wenn die Bank den erklärten Widerruf unberechtigter Weise nicht akzeptiert und zurückweist (BGH IV ZR 37/07 und BGH IV ZR 23/12). Somit muss die Rechtsschutzversicherung nicht bereits beim Erwerb der Immobilie bzw. beim Abschluss des Darlehensvertrags bestanden haben, es genügt vielmehr, wenn diese bei Erklärung des Widerrufs bestand.
Nachträglicher Abschluss einer Rechtschutzversicherung
grundsätzlich ist es möglich auch jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Deckung für Widerrufe nicht über die allgemeinen Rechtschutzbedingungen ausgeschlossen ist. Darüber hinaus besteht bei den meisten Versicherern auch eine dreimonatige Wartezeit, die zunächst verstrichen sein muss, bevor der Widerruf erklärt werden kann.
Fazit
Wird durch ein Darlehen eine Bestandsimmobilie erworben, die auch selbst genutzt wird, hat die Rechtschutzversicherung in der Regel Deckung zu erteilen.
Was betroffene Darlehensnehmer mit Rechtschutzversicherung tun sollten
Darlehensnehmer, die nicht sicher sind, ob die Kosten für ein Verfahren von ihrer Rechtschutzversicherung übernommen werden, sollten sich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob eine Deckungszusage erteilt werden muss.
Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, ihre Ansprüche prüfen und parallel hierzu eine Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung vornehmen zu lassen.