Vertragsstornierung durch SWE Netz GmbH
Unserer Kanzlei ist es jedenfalls gelungen, dass die SWE Netz GmbH auf Ihre Forderung aus dem angeblich geschlossenen Anzeigenvertrag verzichtet und die gestellte Rechnung storniert. Zudem versicherte uns das Unternehmen, dass keine weiteren Rechnungsstellungen erfolgen. Wer bereits jedoch eine Rechnung der SWE Netz GmbH gezahlt hat, sollte nicht damit rechnen, dass das Unternehmen den Betrag freiwillig zurückzahlt.
Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der SWE Netz GmbH wegen eines angeblichen Anzeigenvertrags erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur SWE Netz GmbH.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00