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Kaufrecht und Vertragsrecht | 25.06.2018

VW Abgas­skandal

Verpflichtung zur Rücknahme trotz Verjährung: Kauf­verträge wegen ungültiger Überein­stimmungs­erklärung nichtig?

Neue Hoffnung für Geschädigte des VW-Abgasskandals

Das Landgericht Augsburg hat in einem Urteil vom 7. Mai 2018 (Az. 82 O 4497/16) entschieden, dass ein Händler zur Rück­abwicklung des Kauf­vertrages eines vom VW-Abgas­skandal betroffenen Fahrzeugs verpflichtet ist.

Die Verpflichtung zur Rücknahme besteht, obwohl die kauf­rechtlichen Gewähr­leistungs­ansprüche bereits verjährt waren. Kauf­verträge über manipulierte Fahrzeuge seien wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig, da es an einer gültigen Überein­stimmungs­bescheinigung mangele.

Kaufvertrag wegen ungültiger Übereinstimmungsbescheinigung nichtig

Nach § 134 BGB sei ein Vertrag nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstoße. Hier liege ein Verstoß gegen § 27 Absatz 1 EG-FGV vor, denn Fahrzeuge dürften im Inland nur veräußert werden, wenn sie mit einer gültigen Überein­stimmungs­bescheinigung versehen seien. Daran mangele es aber vorliegend.

Eine Überein­stimmungs­bescheinigung sei nur dann gültig, wenn das Fahrzeug, für das sie ausgestellt sei, auch tatsächlich dem genehmigten Typ entspreche. Dies sei aber bei manipulierten Fahrzeugen nicht der Fall.

Neue Hoffnung für Geschädigte

Sollte sich diese Rechtsprechung festigen, wäre dies ein Rettungs­anker für alle Geschädigten des VW-Abgas­skandals, deren kauf­rechtliche Ansprüche gegen den Fahrzeug­händler bereits verjährt sind, die aber anderer­seits eine Klage gegen die Volkswagen AG oder andere Konzern­töchter scheuen.

Haben Sie hierzu Fragen? Rufen Sie uns jederzeit gerne auf unserer kostenlosen Hotline 0800 – 4003330 an.

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