Der DWS wurde vorgeworfen, bei ihren Nachhaltigkeitsfonds Prospekte „frisiert“ zu haben und dadurch den Eindruck entstehen zu lassen, die Angebote entsprächen dem internationalen ESG-Standard. Tun sie wohl nicht…. Staatsanwaltschaft, BKA und Bafin haben am 31. Mai 2022 Räumlichkeiten von Deutscher Bank und DWS im Rahmen eines Anfangsverdachts des Kapitalanlagebetrugs, bzw. Prospektbetrug durchsucht.
Ein Rückblick
Die DWS hatte relativ früh den Markt für Grüne Kapitalanlagen für sich entdeckt und ein entsprechendes Portfolio für eine wachsende Anzahl interessierter Anleger zusammengestellt.
Rücktritt vom Vertrag als Möglichkeit
Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel: Für Anleger bestehen gute Chancen, von den mit der DWS geschlossenen Verträge zurückzutreten, falls sich durch die aktuellen Entwicklungen wirtschaftliche Schäden einstellen! Für Verluste müssen die Verantwortlichen geradestehen!“
Ungültige Verträge wegen Falschberatung
Nachgewiesene Prospektfehler stehen für eine Falschberatung und daher sind auf diesem Wege geschlossene Verträge nicht gültig. Gasser: „Der Anleger muss so gestellt werden, als habe er den Vertrag nie geschlossen – heißt: Die DWS muss die Einlage und alle Gebühren und natürlich die entgangenen Zinsen erstatten!“
Wohl weniger Nachhaltigkeit als beworben
Die als nachhaltig beworbenen Fonds der DWS entsprechen unter Umständen nicht den internationalen Standards und geben mehr Nachhaltigkeit vor als bewiesen werden kann. Untersucht werden aktuell die sogenannten ESG-Produkte (Environment, Social, Governance), die von Anlegern, die „grün“ investieren wollen, sehr geschätzt werden.
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.