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Bankrecht, Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 15.07.2019

Abgas­skandal

Verblasst der Glanz der Sterne? Mercedes und der Abgas­skandal

Die Möglichkeiten für betroffene Auto­besitzer

Das Kraft­fahrt­bundes­amt (KBA) hat Ende Juni der Daimler AG einen Brief geschickt, der wohl für Mercedes und seine Kunden viel Ärger bedeutet. Drei Varianten des Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5) (Produktion zwischen Juni 2012 – Juni 2015) werden zurück gerufen.

Während das KBA die Kalibrierung des Kühl­thermostats kritisch beurteilt, sieht die Daimler AG diesen Punkt anders. Sie will sich rechtlich zur Wehr setzen. Auto­besitzer könnten sich verunsichert fühlen und fragen, was sie mit dem potentiellen Problem­wagen in der Garage zu machen wollen. Was das konkret bedeutet erfahren Sie hier.

Ihre Chance - die Rückgabe des Diesel-Stinkers

Käufer, die ihren Wagen finanziert haben, können in vielen Fällen den Wagen zurück­geben. Oft können Erwerber von „Diesel-Stinkern“ ohne großen Aufwand sich von dem Fahrzeug trennen – selbst wenn sich die finanzierende Bank zunächst wehren sollte. Die Kunden erhalten in vielen Fällen alle an die Bank gezahlten Kreditraten zurück. Sollte sich die Bank wider­spenstig zeigen, kann ein spezialisierter Anwalt zu Hilfe genommen werden, damit der vom Abgas­problem behaftete Wagen dorthin wieder zurückkommt, wo er herkommt: Zu Mercedes.

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Der Auto­besitzer kann einen neuen Wagen – meist zu günstigeren Konditionen und mit besserer Ausstattung als vor Jahren – erwerben. Außerdem muss sich der Besitzer eines vom Diesel­skandal betroffenen Wagens nicht mehr Gefahr laufen, dass er möglicher­weise weniger bekommt, wenn er das Kfz gebraucht verkauft. Das sind zwei Punkte, die die Entscheidung leicht machen, das betroffene Diesel­fahrzeug zurück zu geben.

Fehler im Kreditvertrag - der Schlüssel zum Erfolg

Bedingung ist, dass der Kredit­vertrag Fehler enthält – und solche Fehler finden sich erstaunlich oft. Das kann nur jemand erkennen, der sich intensiv mit dieser Rechtsfrage befasst. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE, Siegburg, kann Ihnen mit rund 25-jähriger Erfahrung im Bankrecht helfen, die Fehler der Darlehens­verträge aufzuspüren und die daraus entstehenden Chancen vollständig zu nutzen. Nicht nur Kredit­verträge können widerrufen werden – auch aus Leasing­verträgen kann man sich befreien. Das ermöglicht der so genannte Widerrufs­joker.

Mit und ohne Rechtsschutzversicherung zum Erfolg

Der Schädiger – also der Kfz-Hersteller muss meistens den Schaden bezahlen. PKW-Fahrer, die eine Rechts­schutz­versicherung – Verkehrs­rechtsschutz­versicherung reicht aus – abgeschlossen haben, erhalten meistens von dort finanzielle Rücken­deckung. Wer solch eine Versicherung nicht abgeschlossen hat, kann sich von einem Prozess­kosten­finanzierer betreuen lassen: Er geht dann kein Risiko ein, teilt sich allerdings den finanziellen Erfolg.

Nicht nur Diesel­fahrzeuge, sondern auch finanzierte Benziner können unter diesen Voraus­setzungen „getauscht“ werden. Um es kurz zu fassen: Im Idealfall kann der Wagen zurück­gegeben werden und der Kaufpreis fließt zurück auf das Girokonto.

Vorteile nutzen und Fahrverboten vermeiden

Nutzen Sie die aktuellen Chancen und schützen sich vor Fahr­verboten wegen manipulierter Abgaswerte. Damit der Abgas­skandal nicht zu Lasten der Autofahrer von Mercedes geht, lohnt es sich, nichts auf die lange Bank zu schieben.

Die Frage, wer für das missratene „heilig´s Blechle“ aufkommt, ist jetzt für getäuschte Auto­besitzer günstig. Viele Richter urteilen verbraucher­freundlich: Selbst ein Minusposten dafür, dass man den Wagen für eine gewisse Zeit fahren konnte, muss nicht immer abgezogen werden.

Mit der richtigen Information ohne Risiko zum Neuwagen

Wer sich von Anfang an richtig informiert verhält, wird schnell den Nutzen erkennen. Die enttäuschten Autofahrer haben den Wagen praktisch jahrelang gefahren, ohne dafür zu bezahlen (Kraftstoff, Versicherung etc. ausgenommen).

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