Nach dem Ärger über die Abgasmanipulationen hat der Käufer eines Skoda Yeti vor dem Landgericht Kiel einen vollen Erfolg erzielt. Er kann seinen vom Abgasskandal betroffenen Skoda Diesel zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis plus 4 Prozent Zinsen zurück. Eine Nutzungsentschädigung darf VW nicht abziehen. Dadurch erhält der Kläger sogar mehr Geld zurück als er für seine Skoda überhaupt bezahlt hat.
LG Kiel setzt verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort
„Das Landgericht Kiel hat seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal konsequent fortgesetzt. Erst am 1. Oktober hatte es entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Die Rechtsprechung zeigt, dass es sich lohnt, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Käufer machte trotz Software-Update Schadensersatzansprüche geltend
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2013 einen Skoda Yeti 2.0 gekauft. Wie sich später zeigte, war auch dieses Modell vom Abgasskandal betroffen. Der Kläger ließ zwar noch das Software-Update aufspielen, um nicht den Verlust der Betriebserlaubnis zu riskieren, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.
LG bejahrt Anspruch auf Schadensersatz
Wie zahlreiche andere Gerichte sah das LG Kiel VW aufgrund der Abgasmanipulationen in der Schadensersatzpflicht. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Heißt: Er kann seinen Skoda zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück.
VW hat keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz
VW habe zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, denn dadurch würde Volkswagen nur unbillig entlastet. Außerdem entschied das LG Kiel, dass der Kläger bereits ab Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch auf Zinsen habe und nicht erst ab Rechtshängigkeit. „Das kann schnell einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
LG-Richter sind zunehmend auf Verbraucherseite
Die Frage des Nutzungsersatzes steht bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal immer mehr im Mittelpunkt. Außer dem LG Kiel haben beispielsweise auch schon die Landgerichte Augsburg, Halle, Gera, Potsdam oder Essen entschieden, dass VW keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat.
Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können gegen VW in der Regel noch bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.