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Schadensersatzrecht | 01.11.2019

Abgas­skandal

VW muss vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungs­entschädigung für Skoda erstatten

Vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung begründet Anspruch auf Schadens­ersatz

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Das Landgericht Kiel hat im Abgas­skandal mit Urteil vom 9. Oktober 2019 erneut konsequent verbraucher­freundlich entschieden (Az.: 11 O 153/18). Der Käufer eines Skoda Yeti erhält den Kaufpreis plus 4 Prozent Zinsen ohne Abzug einer Nutzungs­entschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet.

Nach dem Ärger über die Abgas­manipulationen hat der Käufer eines Skoda Yeti vor dem Landgericht Kiel einen vollen Erfolg erzielt. Er kann seinen vom Abgas­skandal betroffenen Skoda Diesel zurück­geben und erhält den vollen Kaufpreis plus 4 Prozent Zinsen zurück. Eine Nutzungs­entschädigung darf VW nicht abziehen. Dadurch erhält der Kläger sogar mehr Geld zurück als er für seine Skoda überhaupt bezahlt hat.

LG Kiel setzt verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort

„Das Landgericht Kiel hat seine verbraucher­freundliche Rechtsprechung im Abgas­skandal konsequent fortgesetzt. Erst am 1. Oktober hatte es entschieden, dass VW einen vom Abgas­skandal betroffenen Tiguan zurück­nehmen und den Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungs­entschädigung erstatten muss. Die Rechtsprechung zeigt, dass es sich lohnt, Schadens­ersatz­ansprüche im Abgas­skandal geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Käufer machte trotz Software-Update Schadensersatzansprüche geltend

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2013 einen Skoda Yeti 2.0 gekauft. Wie sich später zeigte, war auch dieses Modell vom Abgas­skandal betroffen. Der Kläger ließ zwar noch das Software-Update aufspielen, um nicht den Verlust der Betriebs­erlaubnis zu riskieren, machte aber auch Schadens­ersatz­ansprüche geltend.

LG bejahrt Anspruch auf Schadensersatz

Wie zahlreiche andere Gerichte sah das LG Kiel VW aufgrund der Abgas­manipulationen in der Schadens­ersatz­pflicht. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrags. Heißt: Er kann seinen Skoda zurück­geben und erhält den vollen Kaufpreis zurück.

VW hat keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz

VW habe zudem keinen Anspruch auf eine Nutzungs­entschädigung, denn dadurch würde Volkswagen nur unbillig entlastet. Außerdem entschied das LG Kiel, dass der Kläger bereits ab Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch auf Zinsen habe und nicht erst ab Rechtshängigkeit. „Das kann schnell einen Unterschied von mehreren tausend Euro ausmachen“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

LG-Richter sind zunehmend auf Verbraucherseite

Die Frage des Nutzungs­ersatzes steht bei Schadens­ersatz­klagen im Abgas­skandal immer mehr im Mittelpunkt. Außer dem LG Kiel haben beispiels­weise auch schon die Land­gerichte Augsburg, Halle, Gera, Potsdam oder Essen entschieden, dass VW keinen Anspruch auf einen Nutzungs­ersatz hat.

Schadens­ersatz­ansprüche im Abgas­skandal können gegen VW in der Regel noch bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.

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