Was war geschehen?
Ein Geschädigter kaufte (und zwar bereits 2011) einen Audi Q3, der auf der Liste manipulierter Fahrzeuge steht. Er wollte mit anwaltlicher Hilfe gegen den Händler und den Konzern vorgehen- sein Rechtsschutzversicherer (die ÖRAG) verweigerte ihm die Kostenzusage.
Klage auf Deckung/ Freistellung erhoben
In solchen Fällen wird vom beauftragten Rechtsanwalt ein Gutachten zu den Erfolgsaussichten seiner Tätigkeit gefertigt, welches als so genannter “Stichentscheid“ Bindungswirkung besitzt.
Selbst das überzeugte die ÖRAG nicht- sie verweigerte weiterhin ihre Eintrittspflicht, so dass vor dem Landgericht Passau Klage auf Deckung/Freistellung erhoben werden musste.
Gericht verurteilte Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme
Dieses hat nun die ÖRAG dazu verurteilt, ihrem Kunden sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich beizustehen, d.h. die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und (sollte er je unterliegen) auch die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Die Argumentation des Landgerichts ist nicht nur zutreffend, sondern auch interessant- es stellt klar, dass ein Mangel vorliegt und der Kläger diesen schon aufgrund der Umwelteinwirkungen keinesfalls hinnehmen muss.
Ohne Zweifel sei das Verfahren gegen den Audi Händler und den Konzern vom Rechtsschutz-Versicherungs-Vertrag Umsatz.
Das abgegebene Gutachten der Rechtsanwälte (Stichentscheid) sei bindend.
Der Behauptung der ÖRAG, man müsse nicht eintreten, weil der Mangel zu einem Preis von 60-200 Euro behoben werden könne, erteilte das Landgericht Passau eine deutliche Abfuhr.
Ein derartiger Einwand entbehre jeglicher Substanz und sei schlichtweg “nicht einlassungsfähig“ –deutlicher kann eine gerichtliche Ohrfeige nicht ausfallen.
Geschädigte haben ein Recht auf Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Das Landgericht Passau bestätigt also, ebenso wie das Landgericht München I, dass Geschädigte des VW-Skandals gerade nicht abwarten und eine Nachbesserung hinnehmen müssen, sondern sehr wohl das Recht haben, ihrerseits (sei es beispielsweise über die Schiene der arglistigen Täuschung (bei älteren Fahrzeugen) oder über diejenige der Sachmängelhaftung und/oder Garantie (bei neueren Fahrzeugen) aktiv zu werden und sich notfalls vom Kaufvertrag zu lösen.
Neu ist hier bei der Verweis auf die negativen Umwelteinflüsse des Mangels- dieser ist ein weiteres Argument „pro Geschädigte“.
Geschädigte sollten auf jeden Fall ihre Rechte nutzen
Aus diesem Grunde können wir jedem Geschädigten nur raten, so schnell als möglich seine Rechte durchzusetzen - wir (Rechtsanwalt Michael Winter, www.anwaltskanzlei-mw.de und die Kollegen von KWAG, www.kwag.de) - helfen Ihnen gerne dabei.