Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um ein sog. Thermofenster. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Gleiches gilt, wenn die Fahrzeuge in einer Höhe von über 1000 Metern unterwegs sind. VW argumentiert, dass dies aus Motorschutzgründen notwendig sei.
LG: Abschalteinrichtungen nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig
Damit kam der Autobauer beim LG Düsseldorf nicht durch. Abschalteinrichtungen seien nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Davon könne kaum die Rede sein, wenn die Abgasreinigung schon bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird. Solche Temperaturen seien in Deutschland durchaus üblich. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das LG Düsseldorf. Volkswagen müsse daher den VW Tiguan des Klägers zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das LG Düsseldorf mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Software-Update freigeben hat, sei unwesentlich, so das LG Düsseldorf weiter. Es sei Aufgabe der Gerichte zu beurteilen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und das sei hier nicht der Fall.
Verbraucher wurden zum zweiten Mal getäuscht
„Mit dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 beseitigt werden. Nun zeigt sich, dass offenbar nur eine unzulässige Abschalteinrichtung gegen eine andere ausgetauscht wurde und das Kraftfahrt-Bundesamt auch noch grünes Licht gegeben hat. Die Verbraucher wurden zum zweiten Mal über die Abgaswerte ihres Fahrzeugs getäuscht. Wenn in ihren Fahrzeugen trotz des Software-Updates noch eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden, droht den Fahrzeugen auch wieder der Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.
Schadensersatzanspruch besteht also auch nach aufspielen des Software-Updates
Die bisherige Rechtsprechung im Abgasskandal zeigt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind. Der Mangel lässt sich natürlich nicht dadurch beseitigen, dass eine illegale Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt wird. Das heißt, dass alle betroffenen Fahrzeughalter, die das Software-Update haben aufspielen lassen, immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen können. „Zudem sind jetzt auch Kunden betroffen, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Software-Updates gekauft haben. Sie haben darauf vertraut, dass das Auto durch das Update den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sehen sich jetzt getäuscht. Auch sie können jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
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